Kaminfeger vorgeschrieben?
Beim Kaminfeger gibt es in manchen Kantonen keine freie Wahl. Das hat einen Vorteil.
Veröffentlicht am 6. März 2013 - 10:24 Uhr
Frage: Wir sind in einen anderen Kanton gezogen und stellen erstaunt fest, dass wir den Kaminfeger nicht mehr selbst wählen dürfen. Müssen wir uns tatsächlich an die Vorgabe des Kantons halten? Und was ist, wenn wir mit dem Kaminfeger nicht zufrieden sind?
In den meisten Kantonen besteht tatsächlich ein Kaminfeger-Monopol. Da kann man nicht frei wählen, welchen Kaminfeger man mit der Reinigung von Kamin und Heizung beauftragen will. Man ist verpflichtet, den sogenannten Kreis-Kaminfeger zu akzeptieren. Diese Monopolsituation hat immerhin den Vorteil, dass auch die Preise vorgegeben sind – und zwar in den kantonalen Kaminfegertarifen, die vielfach im Internet abrufbar sind. Diese Tarife halten fest, für welche Arbeiten der konzessionierte Kaminfeger wie viel Zeit aufwenden und zu welchem Stunden- oder Minutentarif er seine Arbeit verrechnen darf. Diese Monopolsituation hat zusätzlich den Vorteil, dass der Preisüberwacher die Tarife überprüfen kann.
In der Beratung melden sich ab und zu Hauseigentümer, die mit der Arbeit des zugewiesenen Kaminfegers nicht zufrieden sind und die mit ihrer direkten Mängelrüge bei ihm nicht weiterkommen. Wenn man es zuerst mit einer Vermittlung versuchen möchte, kann man sich an den kantonalen oder den Schweizerischen Kaminfegermeister-Verband wenden. Wenn man den Kaminfeger wechseln will, muss man sich bei der zuständigen Behörde melden – in der Regel ist das die kantonale Gebäudeversicherung, zum Teil auch die Gemeinde. Je nach Kanton braucht es gar ein Gesuch, damit man einen anderen Kaminfeger zugeteilt bekommt.
Acht Kantone haben das Monopol abgeschafft: Basel-Stadt, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Tessin, Uri, Zug und Zürich. Hier kann man den Kaminfeger selber wählen, wobei man aber auch hier einen Kaminfeger engagieren muss, der über die entsprechende kantonale Bewilligung verfügt. In diesen Kantonen bilden sich die Preise im freien Wettbewerb. Was bedeutet, dass man mit Vorteil Offerten einholt, bevor man den Auftrag erteilt. Nach Abschluss der Arbeiten hat man Anspruch auf eine detaillierte Rechnung. Die Erfahrung in den liberalisierten Kantonen hat gezeigt, dass hier die Preise nicht gesunken sind.