Wenn ein Paar zum ersten Mal die Schwelle zum künftigen Haus übertritt, schwebt es vielleicht auf Wolke sieben. Wie unromantisch wäre es, jetzt daran zu denken, dass man doch mal auseinandergehen könnte.
Wer den Kaufvertrag beurkundet und ins Grundbuch eintragen lässt, stellt Weichen – ob mit oder ohne Trauschein oder eingetragene Partnerschaft. Das gilt auch für den sogenannten Güterstand in der Ehe: Errungenschaftsbeteiligung, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft.
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Wem gehört es?
Wenn man sich für eine gemeinschaftliche Eigentumsform entscheidet, gibt es zwei Möglichkeiten: Miteigentum oder Gesamteigentum.