Verloren steht der grosse Mann am Bahnhof in Kreuzlingen. Er trägt eine Lederjacke und Bluejeans. Auf dem Kopf eine schwarze Wollmütze, in der Hand ein Coop-Plastiksack. Darin ein paar zerknüllte T-Shirts, Unterwäsche, eine Agenda. Das ist alles, was er hat. «Ich bin etwas durcheinander», sagt er. «Ich weiss nicht, was ich jetzt tun soll.»

Franklin, 35, aus Nigeria hat soeben den endgültigen Nichteintretensentscheid (NEE) bekommen – die Schweiz tritt auf sein Asylgesuch nicht ein, das er wegen politischer Verfolgung in seiner Heimat eingereicht hatte. Am 18. Januar ist er von Abuja über Mailand in die Schweiz eingereist. Mit falschen Papieren, wie die meisten Migranten, die im Flughafen Zürich aufgegriffen werden.

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Der humanitäre Geist verschwindet

Drei Wochen hat er im Empfangszentrum Kreuzlingen auf den Bescheid gewartet. Jetzt hält er ihn in den Händen. Das Land «ist innert 24 Stunden zu verlassen». Illegal, versteht sich. Schliesslich wurde auf sein Asylgesuch nicht eingetreten, weil seine Identität in den dafür vorgesehenen 48 Stunden nicht geklärt werden konnte und er sich dabei zu wenig kooperativ zeigte. Dem schriftlichen Bescheid beigelegt sind eine abgestempelte SBB-Tageskarte zweiter Klasse und ein Einzahlungsschein. «Die Verfahrenskosten von 600 Franken werden dem Gesuchsteller auferlegt», lautet das Schlusswort des Briefs aus Bern.

Das Wort «Asyl» stammt aus dem Griechischen und heisst «unverletzlich». Seit dem Inkrafttreten des ersten Asylgesetzes 1981 erlebt das Schweizer Asylwesen eine Verschärfung nach der anderen. Vor allem seit der Einführung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 1995 hat sich der humanitäre Geist fast vollständig aus dem Regelwerk verabschiedet. Seither steht nur noch die Ausmerzung des so genannten Asylmissbrauchs im Vordergrund.

Der Wind wird jetzt noch rauer für Menschen wie Franklin. Geht es nach den zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte, werden in den bevorstehenden Revisionen von Asyl- und Ausländerrecht die Schrauben noch stärker angezogen. Ganz im Sinn von Justizminister Blocher soll unter anderem eine Durchsetzungshaft eingeführt werden, wie sie die Niederlande bereits praktizieren (siehe Nebenartikel «Asylverfahren: Was in anderen Ländern gilt»). Wer ohne legalen Status aufgegriffen wird, kann automatisch in Ausschaffungshaft gesetzt werden. Und zwar so lange, bis er sich seiner Ausweisung beugt – maximal 18 Monate lang. Bisher sind neun Monate Haft möglich.

«Identität, Identität, Identität»

Ebenfalls vorgesehen ist, dass eine politische Verfolgung des Asylbewerbers bereits im Erstgespräch zweifelsfrei feststehen muss. Bislang genügten Hinweise auf eine mögliche Verfolgung. Gefordert wird ausserdem, dass nur noch Pass oder Identitätskarte als Dokumente anerkannt werden. Führerscheine oder Personalausweise sollen nicht mehr zugelassen werden. «Das widerspricht der Zielsetzung der Flüchtlingskonvention», sagt der Rechtsprofessor Walter Kälin (siehe Nebenartikel «Walter Kälin: «Die Schraube anzuziehen ist kontraproduktiv»»). Ehrlicher wäre es wohl, das Asylgesetz abzuschaffen.

«Identität, Identität, Identität – ich weiss nicht, was sich diese Menschen vorstellen», ruft Franklin. Es ist kalt an diesem Montagmorgen in Kreuzlingen. Es schneit. «Ohne meine Identität zu verschleiern, hätte ich doch gar nicht fliehen können», sagt er. Der Schneefall verschluckt seine wütenden Worte. Irgendwo in der weissen Dunkelheit zwischen der Schweiz und Deutschland leuchtet die Preistafel einer Tankstelle.

«Der Idealflüchtling hat einen gültigen Reisepass auf sich und ein Dokument, das ihm amtlich beglaubigt, dass er staatlich bedroht ist», meint die Juristin Sabine Biland vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) sarkastisch. «Diese Idee ist absurd.» Oft verfügten politisch Verfolgte eben über keine gültigen Dokumente. Das Nichtausstellen von Reisepapieren ist eine gängige Repressionsmassnahme autoritärer Regime. Es ist international anerkannt, dass sich Flüchtlinge für die Grenzüberschreitung illegaler Mittel bedienen müssen.

Vor lauter Missbrauchsbekämpfung hat die Politik die Hilfesuchenden aus den Augen verloren. Und offenbar auch das Augenmass. Denn ob Härte überhaupt ein wirksames Mittel gegen illegale Zuwanderung ist, muss bezweifelt werden, wie aus einer noch unveröffentlichten Studie der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle hervorgeht. So sind beispielsweise Kantone mit rigidem Haftregime bei Ausschaffungen nicht erfolgreicher, wie Kommissionspräsidentin Lucrezia Meier-Schatz gegenüber dem Beobachter bestätigte.

Unkooperatives Verhalten als Chance

Zwar weist die neuste Statistik des Bundesamts für Migration mit 771 Asylgesuchen im Januar die tiefsten Zahlen seit 1988 aus. Ob der Rückgang auf die verschärfte Asylrechtspraxis zurückgeführt werden kann, darf bezweifelt werden. Migration ist Wellen unterworfen, die kaum von den gesetzlichen Bestimmungen eines einzelnen Landes beeinflusst werden.

Auch die Erfahrungen der Praktiker zeigen, dass die Verschärfung nicht den Erfolg gebracht hat, den man sich versprochen hat. Beispielhaft hierfür ist das Asylverfahren am Flughafen. Kurzes Prozedere, schnelle Entscheide, direkter Vollzug – so lautete die Zielsetzung. «Die Realität sieht total anders aus», sagt Ulrich Neracher, Chef der Flughafen-Spezialabteilung der Kantonspolizei Zürich.

Gemäss Polizist Neracher verhalten sich vor allem Afrikaner seit den neunziger Jahren – seit Einführung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht – zunehmend renitent. Bei abschlägigem Bescheid würden sie sich mit Händen und Füssen wehren, in ihre Herkunftsländer zurückzureisen. Die Fluggesellschaften weigern sich mittlerweile, solche Passagiere zu transportieren. Immer öfter verschleiern Flüchtlinge zudem ihre Herkunft. Unkooperatives Verhalten als Chance – kann ihre Identität während der Ausschaffungshaft nicht geklärt werden, müssen die Asylbewerber auf freien Fuss gesetzt werden. «So können sie das Verfahren aushebeln», resümiert Ulrich Neracher im Zürcher Flughafentransit.

«Hoffnungslose, junge Menschen»

Die Luxusboutiquen und Dutyfreeläden reihen sich aneinander, der Steinboden ist blitzblank. Der Kontrast könnte nicht grösser sein: dort die unter schwierigen Umständen verlassene Heimat, hier der verführerische Mikrokosmos des Jetsets. «Die meisten Migranten sind hoffnungslose, junge Menschen auf der Suche nach einer besseren Zukunft», erklärt Neracher. Sie stranden, weil sie ohne gültige Papiere aufgegriffen werden. Um einer sofortigen Rückweisung zu entgehen, stellen viele ein Asylgesuch. Aus Mangel an Alternativen. Denn eine Einwanderungspolitik jenseits des Asylverfahrens kennt die Schweiz nicht. «Der interkontinentalen Migration ist mit dem Asylverfahren nicht beizukommen», sagt Polizeioffizier Neracher.

Noch deutlicher formuliert es SRK-Mitarbeiterin Sabine Biland, die im Flughafentransit Asylbewerbern Rechtsberatung anbietet: «Die Arbeitsmigration wird in der Schweiz kriminalisiert. Diese Menschen werden regelrecht ins Asylverfahren gestossen und zum Mauscheln gezwungen. So schafft das restriktive Vorgehen das, was es eigentlich verhindern will.» Und killt zudem die Idee vom Asyl als Ort der Zuflucht.

«Warum kommt ihr lebend?»

«Es ist unglaublich, wie viele Hürden jemand heute überwinden muss, um hierher zu gelangen», sagt Biland. Nur wer Geld hat, schafft es. Um beispielsweise Afrika zu verlassen, bezahlen Flüchtlinge zwischen 5000 und 15000 Dollar, für Pakistani beträgt der Preis für eine Schleusung nach Westeuropa rund 20000 Dollar. «Schutzsuchende erreichen die Schweiz kaum mehr», so Biland. «Der Asylgedanke wird pervertiert.»

«Es ist, als würden sie uns fragen: Warum kommt ihr überhaupt lebend?», sagt Franklin. «Der beste Asylbewerber ist tot», so seine bittere Einsicht. Denn erst durch seinen Tod beweise er, dass er schutzbedürftig sei. Oder besser: schutzbedürftig gewesen wäre.

Harte Worte, mit denen der Beobachter gern Bundesrat Christoph Blocher, den geistigen Vater der Asylrechtsverschärfung, konfrontiert hätte. Doch weder er noch der Direktor des neuen Bundesamts für Migration, Eduard Gnesa, wollten sich den Fragen des Beobachters stellen.

«Ich bin nicht hierher gekommen, um Schweizer zu werden. Ich bin kein Bettler. Ich bin hier, weil in Nigeria mein Leben bedroht ist», sagte Franklin gerade. Eben noch hat er auf dem Perron des Bahnhofs Kreuzlingen gestanden. Stand neben einer Telefonzelle, wartete auf einen Anruf, auf einen Rat zum abgelehnten Gesuch. Jetzt ist er weg. Ein Nordafrikaner hat ihn abgeholt. Franklin ist vor unseren Augen ins Auto gestiegen und verschwunden. Weg. Der Wind wirbelt Schneeflocken durch die Luft.

50000 bis 300000 illegal im Land

Franklin ist untergetaucht. Wie Tausende andere vor ihm. Nach Angaben des Bundes werden nur rund 20 Prozent aller Ausschaffungshäftlinge erfolgreich zurückgeführt. Laut Schätzungen leben zwischen 50000 und 300000 Menschen illegal in der Schweiz – jeglicher staatlicher Kontrolle entglitten. «Die denken wohl, es sei das Beste, uns auf die Strasse zu schicken», hatte Franklin gesagt.

Johnson, 20, aus Liberia ist vor gut drei Monaten abgetaucht. Er lebt irgendwo zwischen Aarau und Basel. Manchmal bei Freunden, manchmal bei Familien, die ihm Unterschlupf gewähren. «Um nicht aufzufallen, gehe ich nach Mitternacht nach Hause und um fünf Uhr wieder aus dem Haus», erzählt er in fliessendem Englisch. Das einzige deutsche Wort, das er in seine Erzählung einflicht, ist «Ausweis». Die Tage verbringe er auf der Strasse, in Cafés, bei Bekannten. «Manchmal gehe ich zu McDonald’s. Da fällt man als Fremder am wenigsten auf», sagt er.

«Menschen lösen sich nicht auf»

Ständig müsse er daran denken, dass er im nächsten Moment kontrolliert werden könnte, sagt Johnson. Ständig warte er darauf, verhaftet zu werden. «Aber ich habe keine Angst vor dem Gefängnis», erklärt er. Es ist Ernst und ein Witz zugleich. Im Gefängnis müsse man sich wenigstens nicht mehr vor Kontrollen fürchten. Ausserdem gebe es etwas zu essen und Arbeit. Das Einzige, was man im Gefängnis nicht könne, sei Bekannte in Frankreich besuchen gehen. Aber das könne er jetzt ja auch nicht. «In der Ausschaffungshaft trifft man seine Freunde wieder. Wer einmal dort war, geht hier nicht mehr weg», sagt Johnson. Das Gefängnis als Integrationshilfe.

«Die Behörden haben sich erhofft, dass die Flüchtlinge verschwinden. Aber Menschen lösen sich nicht einfach in Luft auf», sagt die Basler Flüchtlingshelferin Anni Lanz. Die 59-jährige Menschenrechtlerin ist eine profunde Kennerin der Situation der Untergetauchten. Mit ihrem Solidaritätsnetz Basel ist sie in die Bresche gesprungen, als der Bund im April 2004 den Sozialhilfestopp für Personen mit rechtskräftigem Nichteintretensentscheid verfügte und ihnen in einigen Kantonen sogar die Nothilfe verweigert wurde. Ein paar Dutzend Familien in 13 Kantonen zählen zu ihrem Netz. Und es werden mehr. «Ich unterstütze seit 20 Jahren Menschen in Not», sagt Anni Lanz. «Seltsam, dass meine Tätigkeit plötzlich illegal sein soll.»

Die Nothilfeverweigerung und die Ausgrenzung von Asylsuchenden mit NEE seien «ein Skandal», so Lanz: «Hier ist ziviler Ungehorsam Pflicht.» Die Nothilfe sei ein in der Verfassung garantiertes Grundrecht, das nicht eingeschränkt werden könne. Ob die Koppelung der Nothilfe an die Mitwirkung bei der Beschaffung von Dokumenten verfassungskonform ist, muss das Bundesgericht demnächst entscheiden.

«Der behördliche Druck ändert nichts an der globalen Migration. Ausser dass die Lebensbedingungen für die Betroffenen immer unerträglicher werden», sagt Lanz. «Die Hardliner erliegen einem Irrtum», so Johnson. «Je höher der Druck, desto mehr finden sich auch Löcher.»