Nur wenn Sie seit dem 1. Januar 2008 einen neuen Mietvertrag abgeschlossen haben; für alle älteren Mietverträge ändert sich nichts. Die Swisscom ist nun verpflichtet, für jeden Haushalt einen Breitbandanschluss in der Stärke von mindestens 600 Kilobit pro Sekunde bereitzustellen. In abgelegenen Orten sind jedoch Leistungseinbussen oder Zusatzkosten in Kauf zu nehmen.

Sofern der Mietvertrag ab 1. Januar 2008 ohne anders lautende Vereinbarung geschlossen wurde, dürfen Mieter also davon ausgehen, dass ihre Wohnung mit einem entsprechenden Internetanschluss ausgestattet ist. Wenn nicht, können sie vom Eigentümer verlangen, dass er die erforderlichen Installationen auf seine Kosten vornehmen lässt. Es bleibt aber Sache des Mieters, die erforderlichen Geräte (Modem, Router und so weiter) selbst zu beschaffen.

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