Oft läuft die Geschichte so: WC verstopft, eine Überschwemmung droht. Der Mieter ruft den erstbesten Sanitär. Der kommt und repariert, stellt aber eine völlig überhöhte Rechnung – die der überrumpelte Mieter bezahlt.

Auch Elena Cirillo aus Adliswil ZH hatte einen Abzock-Handwerker im Haus und bezahlte die überrissene Rechnung. Allerdings wurde ihr dazu geraten. Das kam so: Als ihr WC an einem Novembersamstag verstopft war, rief Cirillo bei der Hausverwaltung an, einer Firma im Kanton Zürich, die im Namen der Liegenschaftsverwaltung den Hauswart macht.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Nur zwei Stunden Arbeit

Cirillo schilderte dem Hauswart ihr Problem. Per SMS erhielt sie die Koordinaten eines Sanitärbetriebs in Adliswil sowie den Internetlink https://sanitaer-24h.ch/sanitaer+Adliswil. «Telefonisch erklärte mir der Hauswart, ich solle die Rechnung bezahlen und dann an die Verwaltung weiterreichen.» Der erste Sanitär war nicht erreichbar, was sie dem Hauswart meldete. Per SMS schrieb er, dass er den zweiten Betrieb zwar nicht kenne, aber hoffe, man könne ihr dort helfen.

Unter der Handynummer auf der Website meldete sich eine Helvetia GmbH. Nach der Reparatur verlangte der Handwerker von Elena Cirillo Fr. 3434.34 für zwei Stunden Arbeit. «Mir schien das schon viel, aber mir fehlte schlicht der Vergleich.» Cirillo tat, wie der Hauswart sie angewiesen hatte – und bezahlte. 

Anteil der Verwaltung

Die Immobilienverwaltung weigerte sich, ihr den vollen Betrag zurückzuerstatten. Man habe Cirillo Alternativen empfohlen, sagt eine Sprecherin. Doch Cirillo kann anhand der SMS beweisen, dass sie nur die zwei Adressen bekam.

Die Verwaltung erklärte sich schliesslich bereit, 1000 Franken zu übernehmen. «Wir erlauben uns aber den Hinweis, dass die Mieterin auch bei wenig Sachverstand hätte feststellen müssen, dass diese Kosten völlig überrissen sind und hier nicht alles mit rechten Dingen zugeht.»

Elena Cirillo liess nicht locker und rief die Schlichtungsbehörde an. Sie verlangte, dass die Verwaltung auch den Restbetrag der Rechnung übernehmen müsse. Mit grossem Erfolg: Am 15. März schlossen die beiden Parteien einen Vergleich. Die Hausverwaltung wird weitere 2000 Franken überweisen. 

Rechtsratgeber
Mehr zu Mängeln bei Wohnungen

Die Vermietenden sind verpflichtet, die Liegenschaft während der gesamten Mietdauer zu unterhalten. Aber längst nicht alles, was dem Mieter nicht gefällt, ist auch ein Mangel im Sinne des Mietrechts. Mitglieder des Beobachters erhalten weitere Infos, welche Rechte die Mieterschaft hat und wie man mithilfe eines Musterbriefs die Vermieterin auf Mängel aufmerksam macht.

Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren