Nicole Müller
Veröffentlicht am 4. März 2025 - 08:47 Uhr
Veröffentlicht am 4. März 2025 - 08:47 Uhr
Wer früher auszieht, spart unter Umständen Geld für die Miete.
Bild: Freepik – Illustration: Fabian Widmer
1. Kann sich die Vermieterin dagegen sperren, wenn man vorzeitig ausziehen will?
Nein. Der Mieter hat das Recht, die Wohnung vor dem ordentlichen Kündigungstermin zurückzugeben. Dieses Recht ist zwingend, das heisst, es kann vertraglich nicht eingeschränkt werden. Die Vermieterin ist verpflichtet, die Wohnung zurückzunehmen. Der Mieter muss ihr aber unmissverständlich mitteilen, dass er die Wohnung vorzeitig verlassen will.
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Tipp für Mietende: Sollte sich die Vermieterin weigern, die Wohnung abzunehmen, können Sie ihr die Schlüssel eingeschrieben zuschicken. Dann gilt die Wohnung als zurückgegeben.