Herr Hausheer braucht Geld und will sein vermietetes Einfamilienhaus verkaufen. Seine Mieterin, Frau Mitter, die mit ihren Kindern dort wohnt, kann die Liegenschaft nicht kaufen, möchte jedoch so lange wie möglich dort bleiben. Mieterin Mitter hat Hausheer informiert, dass sie sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen würde.

Solche Konstellationen sind alltäglich in der Schweiz, wo jedes Jahr tausende von Liegenschaften den Besitzer wechseln, meist Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Für Kündigungen gibt es in solchen Fällen grundsätzlich zwei Vorgehensweisen:

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