Höhere Miete: Soll ich das Einschreiben ignorieren?
Gestern lag ein Abholzettel der Post im Briefkasten. Ich vermute, dass mein Vermieter wegen des höheren Referenzzinses die Miete erhöhen will. Kann ich so tun, als wüsste ich von nichts?
Nein. Denn das Einschreiben gilt früher oder später als zugestellt, auch wenn Sie es nicht abholen. Und das hat nicht nur Folgen für den Termin, auf den die Mietzinserhöhung in Kraft treten wird. Vielmehr beginnt auch die Frist zu laufen, innert der Sie sie bei der Mietschlichtungsbehörde anfechten könnten.
Wenn Sie das Schreiben ignorieren und nicht entgegennehmen, tappen Sie also nicht nur über dessen Inhalt im Dunkeln, sondern verpassen es womöglich, sich dagegen zu wehren. Deshalb ist es nicht ratsam, das Einschreiben gar nicht in Empfang zu nehmen. Da der Pöstler Ihnen den Brief nicht persönlich überreichen konnte, haben Sie nun sieben Tage Zeit, um es bei der Post entgegenzunehmen, oder Sie können eine zweite Zustellung verlangen.
Mieter haben zusätzlich zehn Tage Bedenkfrist
Unter Umständen ist es aber von Vorteil, mit der Abholung etwas zuzuwarten – zumindest bei einer Mietzinserhöhung. Ein solches Schreiben gilt grundsätzlich erst am siebten Tag als zugestellt, wenn es nicht vorher abgeholt wurde. Man spricht in diesem Fall von der relativen oder der eingeschränkten Zustellfiktion. Denn: Wenn die Mietzinserhöhung später als zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist bei Ihnen eintrifft, wird sie erst auf den nachfolgenden Kündigungstermin wirksam. Dasselbe gilt übrigens für Kündigungsandrohungen wegen Zahlungsrückstands.
Aber Vorsicht: Wenn sich im Einschreiben etwa eine Wohnungskündigung befinden sollte, gilt diese bereits am ersten Werktag als empfangen, an dem Sie den Brief auf der Post hätten abholen können – also am Tag, nachdem die Pöstlerin die Abholungseinladung im Briefkasten deponiert hat. In selteneren Fällen sogar bereits am selben Tag. Denn hier wird grundsätzlich von der sogenannten absoluten (oder auch uneingeschränkten) Zustellfiktion ausgegangen. Wenn Sie eine Kündigung also später, etwa erst am letzten Tag der Abholfrist, entgegennehmen, können Sie sie immer noch anfechten. Aber Sie müssen etwas schneller reagieren, weil die ersten Tage der Anfechtungsfrist bereits verstrichen sind.
Fazit: Nehmen Sie eingeschriebene Briefe immer entgegen – selbst wenn Sie mit Sicherheit ausschliessen können, dass Ihnen ein reicher Onkel ein paar Tausendernoten schickt.
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- 1Welcher Mietzins ist angemessen?
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- 3Mietzinserhöhung infolge des gestiegenen Referenzzinssatzes
- 4Mietzinserhöhung infolge Teuerung und Kostensteigerung
- 5Mietzinserhöhung infolge Renovation der Mietwohnung
- 6Anforderungen an die Mitteilung der Mietzinserhöhung durch den Vermieter
- 7Mietzinserhöhung anfechten
- 8Kündigungsschutz bei Anfechtung der Mietzinserhöhung
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