Kein Geld für die Kaution?
Wer sein Geld nicht für eine Mietkaution aufbringen möchte, kann auf eine Mietkautionsversicherung zurückgreifen. Aber: Finanziell lohnt sich das nicht.
aktualisiert am 18. April 2017 - 16:30 Uhr
Endlich liegt der lang ersehnte Mietvertrag unterschriftsbereit vor Franca Vögtlin (Name geändert). Nach langer Suche hat sie eine Wohnung gefunden – für bezahlbare 1200 Franken pro Monat. Weniger bezahlbar ist für sie das happige Mietzinsdepot: Ihr Vermieter geht an die gesetzliche Limite und verlangt drei Monatsmieten.
Oft berechnen Wohnungssuchende wie Franca Vögtlin bis ins Detail, welcher Mietzins für sie maximal tragbar wäre – die fällige Kaution allerdings vergessen oder verdrängen sie. Oder sie sind überrascht, wie lange sich die Hausverwaltung Zeit mit der Rückzahlung des Depots lässt (siehe Box «Das Warten aufs Depot» am Ende dieses Artikels).
Wer in so einem Fall nicht auf sein Erspartes zurückgreifen möchte, hat die Möglichkeit, eine Mietkautionsversicherung (auch Mietzinsgarantie genannt) abzuschliessen.
Laut einer repräsentativen Umfrage des Online-Vergleichsdienstes Comparis nehmen 17 Prozent der Schweizer Bevölkerung derzeit (Stand: März 2017) eine Mietzinsgarantie in Anspruch. Die Hälfte davon, weil sie zu wenig Geld für eine Wohnungskaution übrig haben.
- wenn beim Wohnungswechsel zu wenig Geld für die Mietkaution übrig ist
- wenn die Mietkaution der alten Wohnung noch nicht zurücküberwiesen wurde
- wenn man das Geld für die Mietkaution lieber anderweitig ausgeben möchte
Der Mieter muss dem Anbieter der Mietzinsgarantie nicht die gesamte Wohnungskaution einzahlen, sondern überweist ihm jährlich eine Prämie, die etwa fünf Prozent der Kaution beträgt. Im Gegenzug schiesst die Versicherungsgesellschaft dem Mieter das Geld für allfällige Mieterschäden und Mietzinsausstände vor, indem sie die Forderungen des Vermieters direkt begleicht. Dies tut sie bis maximal zur Höhe der Kautionssumme. Danach verlangt die Versicherung den Betrag, den sie dem Vermieter überwiesen hat, wieder vom Mieter zurück. Somit übernimmt sie das Risiko, dass ein Mieter zahlungsunfähig ist.
Viele stellen sich unter einer Mietkautionsversicherung etwas Falsches vor. Letztlich muss der Mieter die Forderungen des Vermieters selbst bezahlen, denn die Kautionsversicherung übernimmt – im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung – keine Schäden. Der Versicherer streckt lediglich das Geld vor, wofür der Mieter eine jährliche Prämie bezahlt. Je nach Anbieter kommen dabei noch Verwaltungsgebühren von bis zu 100 Franken hinzu. Erschwert wird zudem die Kündigung der Versicherung dadurch, dass dafür nicht nur die Unterschrift des Mieters, sondern auch jene des Vermieters nötig ist.
Um eine Mietkautionsversicherung abschliessen zu können, muss der Vermieter sein Einverständnis zu dieser Form des Mietzinsdepots abgeben. Er kann dies allerdings auch ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Ist der Vermieter einverstanden, erhält er von der Versicherungsgesellschaft ein Zertifikat als Sicherheit.
Mietzinsgarantien kosten nicht ohne Grund eine Stange Geld. Denn die Anbieter tragen das Risiko zahlungsunfähiger Mieter. Und sie wollen neben der Kostendeckung natürlich auch einen Gewinn erwirtschaften. Immerhin legen die Versicherer ihre Prämien vorbildlich offen: Auf den jeweiligen Internet-Plattformen findet man simple Berechnungstools, so dass sich der Blick ins Kleingedruckte – zumindest bezüglich Prämien – erübrigt.
In der Schweiz gibt es zahlreiche Anbieter für Mietkautionsversicherungen – mit unterschiedlichen Konditionen. Während bei Versicherern wie goCaution die Prämie 4,5 Prozent der Wohnungskaution beträgt, verlangen Firstcaution oder Swisscaution 5 Prozent. Bei diversen Anbietern muss man eine pauschale Beitrittsprämie bezahlen. Beispielsweise Helvetia oder Axa verzichten aber auf diese zusätzliche Grundgebühr. Dort kostet die Prämie jedes Jahr dasselbe.
Unterschiede gibt es auch bei den Verwaltungskosten: Fordert Swisscaution bei einem Mieter einen Betrag zurück, den sie dem Vermieter ausbezahlt, werden für diese Zahlungsaufforderung 100 Franken Gebühren erhoben. Bei Firstcaution wiederum werden 20 Franken fällig, wenn man kündigt und keine Wiederanmeldung tätigt (Prämienvergleich siehe unten).
28 Prozent der Befragten waren in der Comparis-Umfrage der Meinung, eine Mietkautionsversicherung sei auf längere Sicht die günstigere Variante als ein Mietzinsdepot. Gerade für nicht gutsituierte Menschen scheint sie kurzfristig eine sinnvolle Lösung zu bedeuten.
Die Zahlen sprechen aber eine andere Sprache: Wer für eine Wohnungskaution in Höhe von 3600 Franken während drei Jahren eine Mietkautionsversicherung in Anspruch nimmt, verliert um die 500 Franken für Prämien und Gebühren (siehe «Preisvergleich: So viel kosten die Mietkautionsversicherungen»). Im Gegensatz zum regulären Mietzinsdepot auf dem Sperrkonto erhält man dieses Geld nicht mehr zurück.
«Man sollte besser in eine Haftpflichtversicherung investieren.»
Rosmarie Naef, Beobachter-Expertin
Beobachter-Expertin Rosmarie Naef rät deshalb grundsätzlich von einer Mietkautionsversicherung ab: «Das Geld, das man in eine solche Dienstleistung investiert, sollte man besser für eine Haftpflichtversicherung aufwenden, die dann auch für allfällige Mieterschäden aufkommt.»
Um genug Geld für das Mietzinsdepot auftreiben zu können, empfiehlt Naef, bei Freunden oder den Eltern ein Darlehen aufzunehmen. So tat es dann auch Franca Vögtlin. Sie lieh sich die 3600 Franken von ihrem Vater aus – freundlicherweise zinslos.
Das Thema Mietkaution führt bei Sozialhilfeempfängern immer wieder zu Problemen. Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS empfehlen den Sozialdiensten, weder eine Mietzinsgarantie zu gewähren, noch die Mietkaution zu übernehmen.
Einige Sozialdienste stellen Sozialhilfeempfängern trotzdem eine Garantieerklärung für den Mietzins aus, in der Regel aber nicht für Mieterschäden.
Andere Sozialdienste bezahlen die Mietkaution. In diesem Fall müssen die Sozialhilfeempfänger dieses Geld aber in Raten zurückzahlen – eine grosse finanzielle Belastung bei einem knappen Sozialhilfebudget.
Mieter warten oft monatelang auf die alte Kaution. Der Vermieter muss sie jedoch freigeben, sobald sie ihren Zweck erfüllt hat: Wenn die Mietzinsen und Nebenkosten bezahlt und keine Mieterschäden mehr zu begleichen sind, sollte eine Auszahlung der Kaution innert ein bis zwei Monaten möglich sein.
Sind noch Nebenkosten abzurechnen, darf der Vermieter das Mietzinsdepot in Höhe der mutmasslichen Nachforderung bis zum Ende der Abrechnungsperiode (meist 30. Juni) zurückhalten. Darüber hinaus muss er sich jedoch mit der Freigabe der Kaution einverstanden erklären.
Weigert sich der Vermieter zu Unrecht, die Kaution freizugeben, kann sich der Mieter an die Schlichtungsbehörde wenden und dort die Herausgabe der Kaution verlangen (siehe Guider-Musterbriefe unten).
Oder – einfacher – er wartet ab: Ein Jahr nach Ende des Mietverhältnisses muss die Bank die Kaution auszahlen, wenn der Vermieter nicht auf dem Rechtsweg eine Forderung gegen den Mieter geltend gemacht hat.
Helvetia
- keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren
- max. Kautionssumme: CHF 12'000
- mitzuliefernde Unterlagen: Kopie Betreibungsauskunft (max. 3 Monate alt), Kopie ID oder Pass, Kopie Mietvertrag, bei ausländischen Staatsangehörigen: Kopie Aufenthaltsbewilligung B oder C
- Prämie = 4% der Kautionssumme
AXA
- keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren
- max. Kautionssumme: CHF 20'000
- keine zusätzlichen Unterlagen notwendig
- Bei Kündigung erhält der Mieter die Prämie des laufenden Jahres anteilsmässig zurück
- Prämie = 4% der Kautionssumme
- bei Abschluss oder Vorhandensein einer AXA-Privathaftpflichtversicherung erhält man 10% Kombirabatt
goCaution
- keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren
- max. Kautionssumme: CHF 16'000
- keine zusätzlichen Unterlagen notwendig (falls Bonitätsprüfung nicht durchgeführt werden kann, muss der Mieter weitere Unterlagen zur Identität und Bonität nachreichen)
- Prämie = 4,5% der Kautionssumme
Firstcaution
- Verwaltungsgebühr bei Kündigung: CHF 20 (sofern der Kunde keine Wiederanmeldung tätigt)
- Verwaltungsgebühr bei Zahlungsaufforderung an den Mieter: CHF 100 (gemäss AVB, wurde laut Auskunft von Firstcaution aber noch nie verrechnet)
- mitzuliefernde Unterlagen: Kopie ID oder Pass, Kopie Mietvertrag, bei ausländischen Staatsangehörigen: Kopie Aufenthaltsbewilligung
- Bei Kündigung erhält der Mieter die Prämie des laufenden Jahres anteilsmässig zurück
- Prämie = Einstiegsprämie wird pauschal verrechnet, ab 2. Jahr: 5% der Kautionssumme
- Bei der Einstiegsprämie im 1. Jahr werden die (Stempel-)Gebühren erlassen / ab dem 2. Jahr ist die eidg. Stempelabgabe (= 5%) inbegriffen
- Je nach Zeitpunkt des Abschlusses im Verlauf des Kalenderjahres wird die fällige Einstiegsprämie (gültig bis Ende Kalenderjahr) pro rata angepasst
Adunokaution
- Kündigungsfrist: 3 Monate
- keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren (= anfallende Bearbeitungsgebühren sind in der von Adunokaution verlangten Prämie inbegriffen)
- max. Kautionssumme: CHF 20'000
- keine zusätzlichen Unterlagen notwendig (Bonitätsprüfung durch Adunokaution)
- Prämie = 4,9% der Kautionssumme
Swisscaution
- generelle Verwaltungsgebühr: CHF 20 pro Jahr (ab dem 2. Jahr)
- Verwaltungsgebühr bei Änderung auf dem Mietkautionszertifikat (z.B. Kunde möchte seine Frau auf dem Mietvertrag addieren): CHF 50
- Verwaltungsgebühr bei Zahlungsaufforderung an den Mieter: CHF 100
- mitzuliefernde Unterlagen: Kopie ID oder Pass, Kopie Mietvertrag, bei ausländischen Staatsangehörigen: Kopie Aufenthaltsbewilligung B, C oder F
- Prämie = 5% der Kautionssumme
Warten Sie immer noch darauf, dass Ihnen der Vermieter die Mietkaution zurücküberweist? Beobachter-Mitglieder erfahren mithilfe des Merkblatts, welche Regeln bei der Hinterlegung der Kaution gelten und können dank verschiedener Musterbriefe entweder an die Vermieterin direkt, an die Bank oder an die Schlichtungsbehörde gelangen, damit die Kaution endlich ausgezahlt wird.