Darf ich die Wohnung vorzeitig abgeben?
Frage: Ich bin bereits aus meiner Wohnung ausgezogen. Da ich keinen Ersatzmieter fand, muss ich die Miete bis zum nächsten Kündigungstermin bezahlen. Darf ich die Wohnung dennoch schon jetzt abgeben?
Veröffentlicht am 1. September 2015 - 09:19 Uhr
Wenn Sie keinen zumutbaren und zahlungsfähigen Ersatzmieter vorschlagen können, müssen Sie den Zins bis zum nächsten vertraglichen Kündigungstermin weiterzahlen. Dabei muss sich der Vermieter aber Einsparungen sowie die anderweitige Verwendung der Wohnung anrechnen lassen.
Dennoch haben Sie das Recht auf vorzeitige Rückgabe. Berufen Sie sich darauf und bitten Sie den Vermieter, mit Ihnen einen Abgabetermin zu vereinbaren. Kommt er Ihrem Anliegen nicht nach, reinigen Sie die Wohnung und schicken Sie ihm die Schlüssel per Einschreiben. So gilt die Wohnung als abgegeben, sobald der Vermieter den Brief empfängt.
Das hat zur Folge, dass der Vermieter allfällige Schäden am Mietobjekt sofort, das heisst innert zwei bis drei Arbeitstagen nach Erhalt der Schlüssel, beanstanden muss. Versäumt er dies, verliert er dem Mieter gegenüber alle Ansprüche aus Schäden.