Anna Peter, Fachbereich Wohnen:

Nein, das stimmt nicht. Sobald ein Mietvertrag abgeschlossen ist, gelten die im Vertrag vereinbarten Kündigungstermine. Sie haben nun folgende Möglichkeiten: Wenn der Vermieter nicht bereit ist, den Mietvertrag aufzulösen, müssen Sie wohl auf die andere Wohnung verzichten. Oder aber Sie kündigen den Vertrag sofort und suchen selber einen Nachmieter. Damit riskieren Sie allerdings, dass Sie während einer gewissen Zeit doppelt Miete zahlen müssen. Der Nachmieter muss zahlungskräftig und bereit sein, den Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen zu übernehmen. Ausserdem muss Ihr Nachfolger als Mieter ähnliche Voraussetzungen mitbringen wie Sie. Sobald er den Vertrag unterzeichnet hat, sind Sie von der Zahlungspflicht befreit.

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