Muss die Farbe wieder weg?
Wir haben vor vier Jahren die Kinderzimmer in unserer Mietwohnung farbig gestrichen. Jetzt ziehen wir aus. Was darf uns der Vermieter für die Mal-Aktion verrechnen?
Veröffentlicht am 5. Dezember 2011 - 09:27 Uhr
Wenn der Vermieter damals nicht ausdrücklich sein Okay für die farbigen Wände gegeben hat, müssen Sie jetzt die Kosten für die sogenannte «Herstellung des ursprünglichen Zustandes» bezahlen. Dabei gilt: Ein Maleranstrich ist nach acht Jahren amortisiert. Das heisst in Ihrem Fall: Weil Sie vier Jahre dort wohnten, müssen Sie nur noch die Hälfte der Kosten übernehmen. Aber Achtung: Stellt der Maler für das Überpinseln des Anstrichs zusätzliche Kosten in Rechnung, müssen Sie diesen Zusatz vollständig übernehmen.
Nur wenn der Vermieter damals die Erlaubnis für die Veränderung gab – und zwar zwingend schriftlich –, darf er beim Auszug die Rückgängigmachung nicht verlangen. Das gilt übrigens für sämtliche Änderungen oder Investitionen durch Mieter, selbst wenn der Vermieter davon profitiert.
Aus diesem Grund ist es ratsam, sich jeweils an die Verwaltung zu wenden, bevor man die Wohnung umbaut, umstreicht oder auf eigene Faust renoviert.