1. Abgerechnet wird nur bei Akontozahlungen

Wer die Nebenkostenbeträge pauschal zahlt, bekommt keine Abrechnung. Dasselbe gilt, wenn sie bereits im Nettomietzins inbegriffen sind. Wenn man der Vermieterschaft hingegen monatliche Akontobeträge zahlt – was in der Schweiz üblich ist –, muss sie einem eine Nebenkostenabrechnung schicken.

Tipp: Schauen Sie im Mietvertrag nach, was vereinbart wurde. In der Regel steht neben den einzelnen Nebenkosten entweder «a conto» oder «pauschal».

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