Patrick Strub
und Rosmarie Naef
Veröffentlicht am 10. September 2012 - 08:25 Uhr,
aktualisiert am 2. November 2020 - 10:40 Uhr
Korrekt verrechnete Nebenkosten dürfen den Mietern in der effektiven Höhe nachbelastet werden – auch wenn diese aufgrund der Akontozahlungen von viel tieferen Kosten ausgingen.
Bild: Thinkstock Kollektion
1. Was fällt in einem Mietverhältnis überhaupt unter die Nebenkosten?
Der Vermieter darf nur Leistungen in Rechnung stellen, die direkt mit der Benutzung des Mietobjekts zusammenhängen.
Hinweis: Zu den zulässigen Nebenkosten zählen die Kosten für