Norina Meyer,
aktualisiert am 30. Juli 2021 - 08:49 Uhr
aktualisiert am 30. Juli 2021 - 08:49 Uhr
Der eingeschriebene Brief war ein Schock für Irma Gerber*: Der Vermieter schickte ihr die Kündigung. Er machte Eigenbedarf geltend, da sein Sohn fürs Studium nach Zürich ziehen wolle.
Gerber forderte darauf eine Mieterstreckung für ihre kleine Parterrewohnung – und hatte Erfolg. Da die 80-Jährige gesundheitsbedingt auf eine treppenlose Wohnung angewiesen ist und es besonders schwer hat, innert der Kündigungsfrist Ersatz zu finden, darf sie weitere vier Monate bleiben.
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