Wenn die Wohnung mangelhaft ist, muss die Miete runter. Klar, oder? Ganz so einfach ist das aber nicht.

  • Ein verstopfter Küchenabfluss,
  • eine dauernd kalte Wohnung,
  • Schimmelpilz an den Wänden,
  • pöbelnde Nachbarn,
  • ein defekter Lift.

Sind das alles mietrechtliche Mängel und ich darf die Miete kürzen? Wie lange darf sich die Mieterschaft Zeit lassen, um Mängel zu beheben? Wie sollen die Mieterinnen und Mieter am besten vorgehen, wenn es mit der Mängelbehebung nicht vorwärts geht? Hat man einen Anspruch darauf, dass die Wohnung nach 20 Jahren gestrichen oder der aus der Mode gekommene Spannteppich ersetzt wird?

Partnerinhalte
 
 
 
 

Wenn Sie sich solche Fragen schon gestellt haben, sind Sie nicht alleine. Die Beratenden des Beobachter-Beratungszentrums im Fachbereich-Wohnen erreichen täglich solche Anfragen.

Teilnehmen am kostenlosen Webinar

Deshalb veranstaltet der Beobachter für alle Interessierten am 20. November von 17 bis 18 Uhr ein kostenloses Webinar zu brennenden Fragen des Mietrechts und liefert die Antworten dazu. Unser Fachexperte Daniel Leiser und unsere Fachexpertin Katrin Reichmuth werden sich auch Zeit nehmen für Ihre eigenen Fragen.

Hier geht es zur Anmeldung.