Kündigung erlaubt?
Frage: Wir wohnen zu dritt in einer Wohnung und haben den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet. Ich möchte vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen und wegziehen. Meine Kündigung hat der Vermieter aber nicht akzeptiert: Diese sei ungültig. Stimmt das?
Veröffentlicht am 21. April 2006 - 09:56 Uhr
Ja. Unterzeichnen mehrere Personen gemeinsam einen Mietvertrag, so können sie diesen auch nur gemeinsam kündigen. Eine Kündigung durch nur einen Mieter ist ungültig.
Wer trotzdem ausziehen will, hat zwei Möglichkeiten: Ohne zu kündigen, wird nach einem Ersatzmieter für den wegziehenden Mieter gesucht; dieser bleibt aber offizieller Mieter und haftet weiterhin für die Bezahlung des Mietzinses. Die Wohnpartner können den Mietvertrag aber auch gemeinsam ausserterminlich kündigen und die Verbleibenden als Nachmieter vorschlagen. Aber Achtung: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, mit diesen einen neuen Vertrag abzuschliessen.
Weil das Gesetz keine zufriedenstellende Lösung bietet, sollte nur ein einziger Bewohner den Mietvertrag unterzeichnen und dann mit den übrigen Mitbewohnern Untermietverträge abschliessen.