Frage: Uns wurde die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt. Nun erfahren wir, dass dieser «Eigenbedarf» nur eine Ausrede war. Können wir auf Schadenersatz klagen?

Im Prinzip ja, aber: Wenn der Vermieter darlegen kann, dass sich seit der Kündigung die Verhältnisse so verändert haben, dass er den Eigenbedarf gar nicht mehr beanspruchen kann, können Sie keinen Schadenersatz verlangen. Auch bei vorgeschobenem Kündigungsgrund wäre der Vermieter nur schadenersatzpflichtig, wenn Ihnen durch den verfrühten Auszug tatsächlich ein finanzieller Schaden entstanden ist. Aber: Umzugskosten zum Beispiel wären früher oder später sowieso angefallen – deshalb stellt sich die Frage, inwiefern Sie einen konkret messbaren Schaden erlitten haben. Gleiches gilt für die Kosten der Schlussreinigung.

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Auch wenn Sie jetzt mehr Miete zahlen, stellt sich die Frage, ob Sie für den höheren Mietzins nicht auch eine bessere Wohnung nutzen können, so dass der allfällige Schaden durch den entsprechend höheren Komfort kompensiert wird.

Wenn Sie keinen Schaden in Franken und Rappen beziffern können, lassen Sie die Schadenersatzforderung besser sein.