Zahlen Mieter für die Reinigung?
Frage: Bei uns war ein Abfluss verstopft. Der Vermieter hat einen Fachmann geholt. Das gelte als «kleiner Unterhalt» und ich soll selber bezahlen. Muss ich?
aktualisiert am 11. November 2021 - 14:55 Uhr
Der kleine Unterhalt umfasst Arbeiten, die ein durchschnittlich begabter Mieter ohne Fachwissen mit einfachen Handgriffen selbst erledigen kann.
Die Begründung des Vermieters trifft also nicht zu: Da ein Fachmann nötig war – den zudem der Vermieter für Sie kommen liess –, liegt kein kleiner Unterhalt mehr vor. Wäre nicht die Leitung, sondern der Siphon verstopft gewesen, hätten Sie ihn im Rahmen des kleinen Unterhalts selber aufschrauben und auf Ihre Kosten reinigen müssen.
In einem Fall hat der Vermieter aber vermutlich recht, wenn er Ihnen die Rechnung weiterleitet: falls sie sich nur auf das Entstopfen Ihrer Abwasserleitung bis zur Hauptleitung bezieht. Für die Verstopfung dieses Teils ist regelmässig der Mieter verantwortlich, deshalb haftet er für die Instandstellung. Die Rechnung zu bestreiten lohnt sich höchstens, wenn die Verstopfung nachweislich nicht an Ihnen lag, etwa weil Sie erst kürzlich eingezogen sind.
Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Kleine Reparaturen im Mietrecht», welche Arbeiten in der Wohnung Mieter selber ausführen und wie viel sie an den Kosten für den sogenannten «kleinen Unterhalt» beitragen müssen.
Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.
Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.