Norina Meyer
Veröffentlicht am 7. April 2025 - 06:00 Uhr
Veröffentlicht am 7. April 2025 - 06:00 Uhr
Ein Recht, den Bereich vor der Wohnungstür nach eigenem Gusto umzugestalten, gibt es nicht.
Bild: Freepik – Enrico Bachmann
Laut sein
Ob dröhnende Musik oder lautstarker Schwatz: Im Treppenhaus sind Rücksicht und Ruhe angesagt, vor allem während der Ruhezeiten. Die sind kommunal geregelt. In den meisten Gemeinden ist zwischen 22 und 7 Uhr Nachtruhezeit. Es kann aber durchaus sein, dass die Hausordnung noch strengere Vorschriften aufstellt. Dann muss man sich grundsätzlich daran halten.
Wer die Ruhezeiten regelmässig verletzt, riskiert nicht nur Puff mit der Verwaltung, sondern auch eine Anzeige bei der Polizei.
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