Wenn Catherine und Roland Sigg von ihren Reben zur angrenzenden, bis zu zwei Meter hohen Steinmauer schauen, hinter der ein grosser Garten liegt, können sie nur den Kopf schütteln: «Jetzt steht die illegale Gartenanlage seit zwölf Jahren da.» Sie liegt ausserhalb der Bauzone im schaffhausischen Dörflingen in der Zone für Rebbau. Das 1000-Seelen-Dorf ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz verzeichnet; für die Dörflinger Rebflächen gilt das Erhaltungsziel.

2010 baute hier ein Gold- und Immobilienhändler eine Villa samt Garten. Der Makel: Die Baubewilligung für die Gartenanlage wurde illegal erteilt, so steht es in zwei Urteilen des Bundesgerichts. Der Eigentümer will sich wegen des noch immer laufenden Verfahrens nicht äussern. Erst wenn «die ganze Geschichte durch ist», werde er reden.

Das Ganze hatte ein Vorspiel. Die Familie Sigg nennt es rückblickend ein «taktisches Manöver» des neuen Nachbarn. Der Villenbesitzer machte ihnen ein Kaufangebot für ihre Rebparzelle. Sie lehnten ab. «Wir sind Bauern und verkaufen nicht unsere Existenzgrundlage», sagen die Siggs.

Dann war eine Zeitlang die Rede von Realersatz, sie hätten gleichwertiges Kulturland auf Dorfgebiet erhalten sollen, das im Besitz der Familie des Nachbarn ist. Doch dazu kam es nicht, denn mittlerweile waren Villa und Garten gebaut. Dazu war eine bis zu zwei Meter hohe Aufschüttung nötig, um das Terrain auszugleichen. Die Gemeinde hatte das Baugesuch im vereinfachten Verfahren genehmigt, ohne Catherine und Roland Sigg als Anstössern eine Bauanzeige zu schicken.

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Fehlende Ausnahmebewilligung, verwechselte Namen

Die Bauernfamilie fühlte sich an der Nase herumgeführt und erhob Einsprache. Sie erhielt die lapidare Antwort, die Gartenanlage sei rechtmässig erstellt. Doch so einfach liessen sich Siggs nicht abspeisen. Sie brachten die Gemeinde in Verlegenheit: Für einen Garten in der Rebbauzone braucht es eine Ausnahmebewilligung des Kantons. Aber die fehlte.