Grenzkonflikt in Oberlunkhofen
In einem Aargauer Dorf leisten sich zwei Nachbarn einen Streit, der Geldbeutel, Gerichte und Nerven strapaziert. Nun soll eine Mauer gebaut werden, um die Gegner zu befrieden.
Oberlunkhofen, Aargau. Grosse Autos brüten im Vorgarten. Die Menschen wuchten Terrakottafiguren auf den Rasen, tippen tibetische Klangschalen an, züchten Seerosen – oder studieren kiloweise Prozessakten. Wie die Hegners und die Ochsners.
Die Hegners, Heinrich und Renata. Er Beamter bei der Stadt Zürich, sie Hausfrau. Zwei Söhne. Sie kauften ihr Haus 1995, 1000 Quadratmeter Land, hinten eine Wohnstrasse, vorne unverbaubarer Blick ins Freiamt.
Daneben die Ochsners, Walter und Bettina. Er Zahnarzt, sie Treuhänderin, FDP-Gemeinderätin in Oberlunkhofen, Ressort Bauwesen, und seit 2001 Aargauer Grossrätin. Ein Sohn. Sie wohnen seit Jahrzehnten in ihrem Haus mit Schwimmbad und Pergola.
Der Fanfarenstoss zum Kleinkrieg
Und der Streit? Der wurzelt in einer Zeit, als Hegners noch gar nicht neben Ochsners lebten. Die Vorgänger der Hegners hatten das Gelände aufgeschüttet und eine Normgarage hingestellt. «Plötzlich erhob sich ein Hügel vor dem Schlafzimmer», erzählt Frau Ochsner. Als Sichtschutz wurden Tannen gepflanzt – und immer wieder auf die Höhe von 1,80 Meter gestutzt.
Als die Hegners das Haus kauften, waren die Tannen üppig gediehen. Zu üppig: Bald fanden sich die Nachbarn vor dem Friedensrichter, weil Hegners, laut Ochsners, die Tannen nicht gestutzt hätten.
Wie dem auch sei: Das war der Fanfarenstoss für einen teuren Kleinkrieg, der Gemeinde wie Kanton und mehrere Rechtsanwälte beschäftigte und Zehntausende von Franken kostete.
«Es gibt nur Verlierer»
Einmal ging es um ein Gartenhäuschen, das die Ochsners in einer Ecke ihres Grundstücks aufstellen wollten (die Hegners waren dagegen). Dann ging es um eine Palisadenwand zwischen den Grundstücken (die Hegners liessen gerichtlich feststellen, ob die Wand nicht zu lang war; sie war es nicht).
Dann rissen Hegners die alte Garage ab und bauten für ihre zwei Söhne Zimmer an sowie für ihr Auto einen offenen Unterstand, einen so genannten Carport.
Walter Ochsner wandte sich ans Verwaltungsgericht des Kantons Aargau. Er machte geltend, der Unterstand der Hegners sei 18 Zentimeter zu hoch und stehe zu nahe an seinem Grundstück. Die Hegners boten an, sie würden eine Mauer errichten, zum besseren Blickschutz.
Das Verwaltungsgericht urteilte am 14. Dezember 2001: Der Unterstand sei zu den Ochsners hin mit einer Wand zu schliessen. «Anstelle der vorgesehenen Holzwand» müssten die Hegners «eine Mauer aus unverputztem Kalksandstein» bauen. Die Mauer müsse «bis zur Wiesenstrasse» reichen. Das Skurrilste: Die Mauer der Hegners wäre teilweise höher als ihr Autounterstand. Die Hegners wehren sich mit einem Einspruch beim Gemeinderat.
«Ich weiss, die Mauer ist keine optimale Lösung», sagt Frau Ochsner. «Mir geht es bloss darum: Meine Privatsphäre ist mir wichtig. Ich will, dass diese gewahrt ist. Und ich will keine giftigen Abgase einatmen müssen», fügt sie hinzu. «Dieselfahrzeuge haben keinen Russpartikelfilter. Und die Hegners fahren einen Diesel.»
«So oder so», sagt Herr Hegner und rückt den Aktenberg zurecht, «es war elend teuer. Wir haben für dieses Haus lange gearbeitet und auf vieles verzichtet.»
«Es gibt nur Verlierer», sagt Frau Ochsner, «ob finanziell oder emotional.» Sie blickt sich um und sagt: «Ich fühle mich wohl hier, aber manchmal ist es wirklich schwierig.» Dann rückt sie die Akten zurecht und sagt: «Trotz dem Urteil des Verwaltungsgerichts habe ich immer meine Bereitschaft zum Gespräch signalisiert, denn ich bin weiterhin an einer Lösung interessiert.»