Rund 30 Anzeigen und Gegenanzeigen sowie zahllose Urteile, Strafbefehle, Verfügungen, Präzisierungen, Appellationen und Einsprachen füllen die Ordner, die Raphael Blättler auf den Tisch wuchtet. Dabei hätten Blättler und sein Nachbar, Hans Reinhard, allen Grund, glücklich in ihren Häusern mit ihren Lieben und den beiden Hunden in Hergiswil NW zu leben und gemeinsam Silvester zu feiern wie früher. Üppig die Gärten, unverbaubar die Aussicht, traumhaft die Ruhe und der Steuersatz, je eine Doppelgarage mit je zwei Parkplätzen ein paar Dutzend Treppenstufen unterhalb der Strasse – und ein paar bequemer erreichbare Parkplätze oberhalb.

Doch die beiden sprechen kaum mehr miteinander, der Lehrer Blättler, Jahrgang 1966, und der Richter Reinhard, Jahrgang 1932, von 1986 bis 2002 Verwaltungsrichter des Kantons Nidwalden und Renovator der Hergiswiler Kapelle «Maria zum guten Rat». Von Berufs wegen ist Reinhard Architekt: Er hat 1968 die zwei Häuser an der Sonnenbergstrasse geplant und gebaut. Eins kaufte Arnold Blättler, Raphael Blättlers Vater. «Wir waren ein Herz und eine Seele», sagt Reinhard, «wir fuhren gemeinsam in die Ferien.»

Damals, erzählt der Blättler junior, besassen beide Familien je ein Auto, und das stellte man auf den oberen Parkplätzen ab. Vor dem Hauseingang der Blättlers. Von dort führt ein Weglein zu den Reinhards. (Achtung: Das Weglein spielt noch eine Rolle.) Wohlstand und Familien wuchsen, die Zahl der Autos mit ihnen. Immer öfter wurde der Eingang versperrt, immer öfter mussten die Blättlers die Reinhards bitten, die Autos wegzustellen. Als sich die Eltern Blättler trennten, zog der Sohn ein. Der wollte mit seiner Freundin in Ruhe leben und mit dem Auto ungestört zur Schule fahren. Seinen Frieden will auch Nachbar Reinhard: «Ich habe jahrzehntelang gearbeitet und will nun mit meiner Familie meinen Lebensabend geniessen.» Und das Recht haben, den oberen Parkplatz zu nutzen. «Ich bin über 70, ich weiss ja nicht, wie lange ich die vielen Treppenstufen noch steigen kann», sagt Reinhard. Doch nach Meinung Blättlers verhielt sich Reinhard so, «als ob ihm alles gehört».

Also beantragte – und erhielt – Blättler im Oktober 2002 vom Nidwaldner Kantonsgericht ein Parkverbot für Fremde. Pauschale Gebühr: 500 Franken. Der einzige Fremde, der den Parkplatz regelmässig belegte: Nachbar Reinhard senior. Von da an schwollen Aktenberge und Zornesadern gleichermassen.

Kurz gefasst: Reinhard missachtete das Verbot, weil er sich für berechtigt hielt, den Parkplatz zu benutzen, den er jahrzehntelang belegt hatte. Blättler verklagte Reinhard 26-mal wegen widerrechtlichen Parkierens – und verlor den Prozess.

Hundekot und Hausfriedensbruch
Im 21 (!) Seiten starken Urteil anerkannte der Präsident des Kantonsgerichts, Albert Müller, sein Kollege Reinhard sei einem «Verbotsirrtum» erlegen, denn er habe davon ausgehen können, Blättler senior habe ihm mündlich und schriftlich die Erlaubnis gegeben, die Blättler junior ihm nicht hätte entziehen können.

Dieser juristische Winkelzug besagt, der Angeklagte (Reinhard) hätte nicht gewusst, dass er etwas Verbotenes tat (nämlich sein Auto auf einem Grundstück zu parkieren, wozu er kein Recht hätte). Die Kosten für Blättler: «Der Strafkläger hat den Angeklagten somit mit insgesamt Fr. 5726.10 (inkl. Mehrwertsteuer) ausserrechtlich zu entschädigen.»

Nicht inkl. waren die Anwaltshonorare und die Verfahrenskosten, die der Richter ebenfalls dem Kläger Blättler übertrug: Fr. 1849.–. Blättler legte Rekurs ein. Reinhard suchte eine gütliche Lösung. Er schaltete einen Anwalt als Vermittler ein. Der legte einen 12-seitigen Friedensvertrag vor. Blättler schlug aus. Reinhard zahlte die Kosten. Über 5000 Franken. Der Anwalt legte sein Mandat nieder. Der Streit ging in eine weitere Runde.

Und Reinhard verklagte Blättler im Februar 2004 wegen Hausfriedensbruchs, weil dieser auf dem Weglein (hier ist es wieder) von Blättlers Parkplatz zu Reinhards Grundstück auf Reinhards Grundstück gestanden und ihn bedroht und beschimpft habe. Das Gartentürchen hatte einmal mehr offen gestanden, und Blättler hatte sich einmal mehr über Reinhards Hund geärgert, weil der seine Notdurft jeweils auf Blättlers Grundstück verrichte und es ausserdem zwischen Reinhards und Blättlers Hunden, wen wunderts, zu Beissereien gekommen sei.

Alle dürfen über das Weglein laufen, klagt Blättler, bloss er nicht. Er soll eine Busse von 500 Franken zahlen, und die Tat soll Eingang ins Strafregister finden. Bisherige Kosten für Blättler: 1400 Franken. Blättler legte Rekurs ein.

Und Reinhard verklagte Blättler, weil dieser ihn auf der Zufahrt zum Parkplatz grundlos angehupt habe. Das Verhöramt Nidwalden erkannte im Juni 2004 auf «mehrfache missbräuchliche Abgabe von Warnsignalen» und verurteilte Blättler zu einer Busse mit Kostenfolgen von total 902 Franken, zahlbar innert 30 Tagen.

«Ich habe das nicht gewollt»
Und Reinhard kaufte die Parzelle, auf der die gemeinsame Doppelgarage mit Parkplätzen im Baurecht erstellt worden war. «Als ich sah, dass die Parkplatzgeschichte immer schwieriger wurde, musste ich mir die Garage sichern», sagt Reinhard. An der Garage sollen – laut Blättler – bauliche Veränderungen vorgenommen worden sein. Ohne Ausschreibung. Und ohne Zustimmung des Miteigentümers Blättler. In der Baukommission sitzt Niklaus Reinhard. Er ist Architekt und Gemeinderat der FDP Hergiswil. Und Hans Reinhards Sohn. Und Blättlers Nachbar, denn er wohnt unter demselben Dach wie Vater Hans und ist Miteigentümer. Blättler legte Einsprache ein. Die Ausschreibung wurde nachgeholt, die Bewilligung erteilt. «Ein Formfehler», sagt Reinhard, «man hätte den Mitinhaber des Baurechts informieren müssen.» – «Mein Nachbar kannte immer die richtigen Leute», sagt Raphael Blättler.

FDP-Mitglied und Kantonsgerichtspräsident Albert Müller, 52, wird ab Januar 2005 Ober- und Verwaltungsgerichtspräsident des Kantons Nidwalden. Müller hatte in den Jahren 2002 und 2003 über die leidige Parkplatzgeschichte seines Parteikollegen Reinhard zu befinden. Die Prozessiererei dürfte den Kanton Nidwalden Zehntausende von Franken gekostet haben.

Bei den Nachbarn wuchsen Enttäuschung wie Ratlosigkeit. «Ich habe das nicht gewollt», sagt Reinhard, «es ist für mich unfassbar, was da passiert. Es geht mir ja nicht darum, Recht zu haben. Ich will meinen Frieden und in Ruhe gelassen werden. Mein Nachbar nimmt mir täglich ein Stück Lebensqualität weg, und ich kann mich nicht wehren.»

Auf der anderen Seite des Gartentors klappt Nachbar Blättler den Ordner zu. Er unterrichtet KV-Schüler in Schweizer Recht. Hehre Werte. Was ist für ihn von diesen Werten geblieben? Tausende von Franken Prozess- und Anwaltskosten, Jahre voller zerdrückter Lebensfreude sowie die Einsicht: «Recht haben heisst nicht Recht bekommen.»

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