Nebenkosten
Abrechnung einfordern?
Frage: In unserem Mietvertrag haben wir für die Nebenkosten Akontozahlungen vereinbart. Wir haben den Vermieter in den letzten drei Jahren mehrmals aufgefordert, eine Abrechnung zu erstellen - ohne Erfolg. Was können wir tun?
Rosmarie Naef
Veröffentlicht am 6. November 2006 - 14:24 Uhr
Ihr Vermieter muss Ihnen jährlich mindestens einmal eine Abrechnung vorlegen. Tut er das nicht, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können sich an die Schlichtungsbehörde für Mietsachen wenden und verlangen, dass der Vermieter verpflichtet wird, die Abrechnung innert einer bestimmten Frist zu erstellen.
- Sie können die Bezahlung künftiger Nebenkosten verweigern, solange keine Abrechnung vorliegt.
- Sie können sogar die Rückzahlung der bisher geleisteten Akontozahlungen verlangen oder diese mit dem laufenden Mietzins verrechnen.
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Da Sie aber bei den Varianten 2 und 3 Gefahr laufen, vom Vermieter betrieben zu werden, empfehle ich Ihnen, in die Offensive zu gehen und ein kostenloses Verfahren bei der Schlichtungsbehörde einzuleiten.