• Sie sollten unbedingt persönlich dabei sein, wenn das Abgabeprotokoll erstellt wird. Mitglieder des Mieterverbands können für die Wohnungsabgabe eine Fachperson der Organisation beiziehen.

  • Vermerken Sie auf dem Protokoll, wenn Sie die Ansicht des Vermieters nicht teilen: «Mieter ist der Ansicht, dass es sich um ordentliche Abnutzung handelt.»

  • Hatte der Vermieter nichts zu bemängeln, sollte auch dies vermerkt sein. Folgender Schlusssatz ist so oder so hilfreich: «Alle Schäden und Mängel, die ohne Bemerkung geblieben sind, sind nicht vom ausziehenden Mieter zu begleichen.»

  • Vorsicht bei allgemeinen Formulierungen wie: «Der Mieter anerkennt die aufgeführten Schäden und verpflichtet sich, die Reparaturkosten zu übernehmen.»

  • Gab es richtigen Ärger und sind Zweifel an der Korrektheit des Protokolls angebracht, dürfen Sie die Unterschrift verweigern.
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