Wohnungsabgabe
Das gehört ins Protokoll
Was Sie bei der Wohnungsabgabe unbedingt schriftlich festhalten sollten.
Beobachter-Beratungsteam
Veröffentlicht am 17. September 2002 - 00:00 Uhr
- Sie sollten unbedingt persönlich dabei sein, wenn das Abgabeprotokoll erstellt wird. Mitglieder des Mieterverbands können für die Wohnungsabgabe eine Fachperson der Organisation beiziehen.
- Vermerken Sie auf dem Protokoll, wenn Sie die Ansicht des Vermieters nicht teilen: «Mieter ist der Ansicht, dass es sich um ordentliche Abnutzung handelt.»
- Hatte der Vermieter nichts zu bemängeln, sollte auch dies vermerkt sein. Folgender Schlusssatz ist so oder so hilfreich: «Alle Schäden und Mängel, die ohne Bemerkung geblieben sind, sind nicht vom ausziehenden Mieter zu begleichen.»
- Vorsicht bei allgemeinen Formulierungen wie: «Der Mieter anerkennt die aufgeführten Schäden und verpflichtet sich, die Reparaturkosten zu übernehmen.»
- Gab es richtigen Ärger und sind Zweifel an der Korrektheit des Protokolls angebracht, dürfen Sie die Unterschrift verweigern.
Partnerinhalte
Links zum Thema: