Firmen setzen vermehrt auf «Freie»
Immer mehr Jobs werden für Freelancerinnen oder befristet ausgeschrieben. Was Arbeitnehmer beachten sollten.
Veröffentlicht am 18. März 2024 - 06:00 Uhr
Die Firmen sind derzeit zurückhaltend, neue Mitarbeitende an sich zu binden. Jobausschreibungen für Festanstellungen sind im Februar im Vergleich zum Vormonat leicht gesunken. Ausschreibungen für befristete Stellen hingegen legten um 8 Prozent zu. Bei den Freelance-Stellen betrug das Wachstum sogar 23 Prozent. Das zeigt der Swiss Job Index des Personalberatungsunternehmens Michael Page Switzerland, der alle online ausgeschriebenen Stellen in der Schweiz auswertet.
Arbeitnehmer oder Selbständige?
Was sind Freelancer, und was heisst befristet angestellt? Als Freelancer oder freie Mitarbeitende werden Personen bezeichnet, die oft für eine einzelne Aufgabe eingesetzt werden und weniger eng in den Betrieb eingebunden sind als andere Angestellte. Sie haben einen bestimmten Job zu erledigen, mehr nicht. Ob es sich bei ihnen um Arbeitnehmer oder Selbständige handelt, muss von Fall zu Fall abgeklärt werden.
Befristete Angestellte sind für eine bestimmte Zeit eingestellt, bis der Arbeitsvertrag ausläuft. Eine Kündigung braucht es nicht.
Beliebt bei Firmen und Arbeitnehmern
Beide Arbeitsmodelle liegen im Trend, heisst es in einer Mitteilung zum Swiss Job Index. Zusammen machen sie im Moment rund 10 Prozent aller ausgeschriebenen Stellen aus.
Die Zunahme von Temporärjobs spiegle einen grundlegenden Wandel im Arbeitsmarkt, heisst es seitens des Personalberatungsunternehmens weiter. Gerade Junge sähen in solchen Anstellungen oft Chancen, einerseits für die berufliche Entwicklung, andererseits für die Work-Life-Balance. Angesichts des Fachkräftemangels sei es zudem in vielen Branchen einfach, eine neue Stelle zu finden.
Auf der anderen Seite erhöhen viele Firmen die Einstellungskriterien für Festanstellungen. Oft müssen sich Bewerberinnen und Bewerber umfangreichen Assessments und Eignungstests unterziehen – temporär oder als Freelancer geht der Einstieg einfacher.
«Wer befristet oder als Freelancerin arbeitet, sollte aber einige Punkte beachten», sagt Arbeitsrechtsspezialistin Katharina Siegrist vom Beobachter-Beratungszentrum. Das gilt vor allem für die Themen: