Zelt aufstellen, gut ist? Nicht überall!
In der freien Natur zu schlafen, ist vielerorts nicht erlaubt. Glarus Süd greift nun durch. Eine Übersicht, wo es Bussen geben kann und was gilt.
Veröffentlicht am 25. Juli 2024 - 14:01 Uhr
Auch vier Jahre nach der Pandemie flacht der Trend zum Wildcampen nicht ab. Das bemerken aktuell gerade auch die Behörden in Glarus Süd. Sie haben die Anweisung erteilt, Wildcamperinnen am beliebten Muttenkopf oder am Panixerpass wegzuschicken. Dort sollte ein Basecamp mit grossem Aufenthaltszelt und Komposttoiletten die Campierenden «kanalisieren». Das Angebot wurde zwar erfreut angenommen, trotzdem halten sich einige Naturliebhaber nicht daran. Daher führt Glarus Süd nun Kontrollen durch und spricht im schlimmsten Fall Bussen aus, wie SRF berichtet.
Die gute Nachricht: Wildcamping ist nicht generell verboten. Die schlechte: Kantone und Gemeinden können ihre eigenen Regeln aufstellen – und tun das praktisch überall. In Obwalden dürfen Camper zum Beispiel fast immer unter den Sternen schlafen, in Appenzell Innerrhoden praktisch nirgends. Die meisten Kantone erlauben eine Übernachtung ohne Zelt (Biwakieren), ebenso das Wildcamping im Gebirge oberhalb der Waldgrenze.
Wer mit Zelt oder Fahrzeug unterwegs ist, muss sich vorher also gründlich informieren. Bei einem Verstoss droht eine Busse (siehe Infobox).
Was gilt in den Kantonen? Eine Übersicht in Zusammenarbeit mit dem TCS
Aargau
Appenzell Ausserrhoden
Appenzell Innerrhoden
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Bern
Freiburg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St. Gallen
Tessin
Thurgau
Uri
Waadt
Wallis
Zug
Zürich
Welche Strafe droht bei illegalem Wildcampen?
Wer trotz Verbot auf öffentlichem Grund übernachtet, wird von der Polizei gebüsst. Die Höhe der Busse hängt erneut von Kanton und Gemeinde ab. «Sie kann ein paar Hundert Franken betragen, aber auch 2000 Franken wie in der Stadt Bern», sagt Beobachter-Expertin Norina Meyer.
Auf privaten Grundstücken brauchen Camper eine Erlaubnis der Eigentümerin. «Wenn man einen umzäunten Garten betritt, droht eine Strafe», so Meyer. Das Areal müsse aber zumindest teilweise durch eine Hecke oder einen Zaun eingegrenzt sein. Entsteht ein Schaden am Grundstück, können Eigentümer Schadenersatz verlangen.
Wer wildcampen will, sollte sich nicht nur über Verbote informieren, sondern auch über Sicherheit, Umweltschutz, sensible Lebensräume und Tiere. Für das Campen mit Fahrzeugen und im Ausland gelten eigene Regeln. Die wichtigsten Tipps und Fakten finden Sie im Ratgeber unten.