Sabrina Walther* absolvierte während des Studiums in Kunstgeschichte ein zweijähriges Praktikum in einer Galerie und ein viermonatiges in einem Kunstmuseum – mit guten Erfahrungen. Doch trotz der breitgefächerten Praxis, die sie damit vorweisen konnte, fand sie nach dem Master-Abschluss wieder nur eine Praktikumsstelle in einer Kunstsammlung: Dort musste sie administrative Arbeiten erledigen «und das Chaos der Vorgängerin» aufräumen. Für ein 80-Prozent-Pensum erhielt sie 800 Franken. «Gelernt habe ich nichts, sondern war einfach eine billige Arbeitskraft», so ihr Fazit. Als Kunsthistorikerin sei ein solcher Einstieg leider die Regel.

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Antsllungen von Uniabgängern fünf Jahre nach Studienabschluss (2011)

Quelle: Thinkstock Kollektion
Kleiner Lohn – dafür solls Nutzen bringen

«In einem seriösen Praktikum soll man häufig Gelegenheit haben, in anspruchsvollen Arbeitsfeldern oder Projekten mitzuarbeiten», betont Carla Mom, Leiterin des BIZ Zürich-Oerlikon, das Studierende berät. «Praktika haben den Zweck, Praxiswissen zu gewinnen und damit den Berufseinstieg zu erleichtern», beschreibt Mom den Idealfall. Damit sich der aufgeschobene Berufseinstieg lohnt, müssen Praktika einen Nutzen bringen und im besten Fall zu einer Festanstellung führen.

Befragungen haben ergeben, dass 13 Prozent der Uni-Absolventen ein Jahr nach dem Abschluss als Praktikanten arbeiten. Die Vermutung, dass die wenigsten von ihnen nicht ganz freiwillig in einem Praktikum stecken, liegt nahe. Ein Viertel der Hochschulabgänger verdiente dabei 1000, die Hälfte 2500 Franken im Monat.

Eine Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zeigte, dass 2008 rund 60'000 Praktikanten in einem prekären Arbeitsverhältnis arbeiteten. In den sechs Jahren zuvor hatte sich die Zahl der Praktikumsstellen um 13'000 erhöht. Die Autoren der Studie schrieben damals: «Es ist zu erwarten, dass mit der Entstehung einer ‹Generation Praktikum› in der Schweiz neue soziale Herausforderungen und Konflikte entstehen.» Diese Befürchtungen haben sich für die Schweiz zum Glück noch nicht bewahrheitet, weil hier die Zahl der Praktikanten weniger stark angestiegen ist als in der EU, wo ihr Anteil 35 Prozent beträgt.

Klare Ziele definieren

Jürg Zellweger, der beim Schweizerischen Arbeitgeberverband für Bildungsfragen zuständig ist, befürwortet Praktika für Studierende, die sich bisher kaum Praxis aneignen konnten oder deren Studienrichtung nicht direkt berufsbildend ist. «Eigentlich sollte man Praktika aber während des Studiums machen, damit sie nach dem Abschluss als Sprungbrettfunktion für die Stellensuche genutzt werden können», betont er. Als wichtigste Massnahme gegen die Ausnützung als billige Arbeitskräfte nennt Zellweger eine klare Vereinbarung von Zielen, die innerhalb einer befristeten Zeit von nicht mehr als sechs Monaten erreicht werden sollen (siehe auch «Was ein gutes Praktikum ausmacht» auf der nächsten Seite).

Ein Blick in die Praktikumsbörsen zeigt, dass sich eine Mehrheit an Bewerber mit abgeschlossenem Studium wendet – mit hohen Anforderungen an Wissen und Können. In der «Universum Student Survey» sagen Personalchefs, dass sie Praktika als Rekrutierungstools nutzen. Damit wird die Chance auf eine Anstellung an die Bedingung eines Praktikums gebunden.

Die Arbeitslosenquote der 20- bis 29-Jährigen lag Anfang dieses Jahres bei 4,6 Prozent. Obwohl der Name Praktikum klar darauf hinweist, dass damit berufliche Praxis erworben wird, müssen sich zunehmend auch Lehrabgänger auf diesem Weg eine Anstellung «erarbeiten». Für Jürg Zellweger vom Arbeitgeberverband ist aber klar: Mit einem Lehrabschluss bringt man Praxis bereits mit, deshalb braucht es im selben Arbeitsbereich kein Praktikum mehr. «Wird es dennoch gefordert, sollte mindestens der branchenübliche Mindestlohn bezahlt werden.»

*Name geändert

Gegen vorgegaukelte Praktika vorgehen

Im Jahr 2011 machten im kaufmännischen Bereich 5,7 Prozent der Lehrabgänger im Anschluss ein Praktikum, 80 Prozent von ihnen im kaufmännischen Berufsfeld. Seit 2006 stieg die Praktikumsquote Jahr für Jahr an. Als tiefsten Lohn nannten «ausgelernte» Praktikanten in einer Studie des KV Schweiz 1800 Franken. In Berufsbereichen wie Kinderbetreuung suchen Krippen kaum gelernte Fachangestellte Betreuung oder Lernende für den Beruf, sondern Hunderte von Praktikanten – primär als billige Arbeitskräfte.

Rechtlich gilt ein Praktikum als befristetes Arbeitsverhältnis – es besteht weder Kündigungsschutz noch Lohnfortzahlung bei Krankheit. Trotz den tiefen Löhnen haben Praktikanten auch kein Recht auf Ausbildungszulagen. «Wenn das Praktikum keinen Lernwert vermittelt, sind der tiefere Lohn und die prekären Anstellungsbedingungen nicht mehr gerechtfertigt», betont Véronique Polito, die beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund für Bildung und Jugend zuständig ist. «Nicht erlaubt ist, dass man die Einarbeitungszeit, die es bei jeder Anstellung braucht, als Praktikant leisten muss.» Gegen ein solch vorgegaukeltes Praktikum könne man beim Arbeitsgericht klagen, so Polito. Aus ihrer Sicht wäre eine mögliche Massnahme, um Praktikanten vor Ausnützung zu schützen, Rahmenbedingungen und Mindestlöhne in den Gesamtarbeitsverträgen festzulegen. Solche Vereinbarungen gibts, etwa im Gastgewerbe oder beim Bund, allerdings nur für Praktika im Rahmen einer Ausbildung.

Schlechtes Praktikum: Besser als nichts?

Sabrina Walther wollte kein weiteres Praktikum mehr anhängen, und eine geeignete Stelle fand sie nicht. «Die Angst, den Einstieg zu verpassen, verleitet dazu, jedes Praktikum anzunehmen, auch solche mit schlechten Bedingungen», sagt sie. Die 26-jährige Kunsthistorikerin wählte einen anderen Weg: Sie ging als Freiwillige für ein NGO-Projekt ins Ausland.n

Checkliste: Was ein gutes Praktikum ausmacht

  • Inhalt: Ein Praktikum bringt nur dann einen wirklichen Nutzen, wenn Einblicke in verschiedene Bereiche des Unternehmens möglich sind, wenn es anspruchsvolle Arbeit gibt, die berufsrelevanten Qualifikationen gefördert und Studieninhalte in die Praxis umgesetzt werden können.

  • Arbeitgeber: Eine gute Firma garantiert ein spezifisches Ausbildungsprogramm mit Praktikumsleitung.

  • Dauer: Auf keinen Fall mehr als ein Jahr. Sechs Monate ermöglichen eine gute Lernbilanz. Das Praktikum endet am vereinbarten Datum oder im gegenseitigen Einvernehmen.

  • Kündigung: Eine einseitige Auflösung durch die Firma ist nicht erlaubt. Wer sich ausgenutzt fühlt, soll von sich aus gehen: Die Firma kann jedoch Schadenersatz fordern.

  • Lohn und Ferien: Verlangt werden darf eine faire Entlöhnung im Verhältnis zwischen praktischer Arbeit und dem Lernnutzen; aus dem Studium mitgebrachte praktische Erfahrungen sollten bei der Entschädigung mitberücksichtigt werden. Ferien: mindestens vier Wochen pro Jahr.

  • Anstellungsvertrag: Kein Praktikum ohne Vertrag! Darin vereinbart werden müssen die Dauer des Praktikums, das Ausbildungsprogramm mit definierten Lernzielen, Ansprechperson für den Praktikanten, die Pflichten, der Lohn (inklusive AHV- und ALV-Beiträge) sowie Regelungen bei Krankheit und zur Vertragsauflösung.

  • Keine Kettenverträge: Mehrere Praktika nacheinander im selben Arbeitsbereich sind verboten.

  • Arbeitszeugnis: Praktikanten haben Anrecht auf ein Arbeitszeugnis mit Arbeits- und Lernbeschreibung.

  • Stellensuche: Ein oder zwei berufsrelevante Praktika bringen Nutzen, doch spätestens nach einem Jahr sollte der Berufseinstieg geschafft sein. Also: früh mit der Stellensuche beginnen.

  • Besondere Angebote: Die Arbeitslosenversicherung bietet arbeitslosen Studien- und Lehrabgängern Berufspraktika von maximal sechs Monaten an. Während des Praktikums verdienen Praktikanten ein Mindesttaggeld von 102 Franken. Erkundigen Sie sich im RAV nach diesem Angebot.

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