Sagen wir es mal so: Die Erwähnung des Wohnorts ist nicht verboten, da sich das Gesetz nicht eindeutig zu dieser Frage äussert. Doch die Nennung des Wohnorts ist kaum sinnvoll – einerseits weil dieser ständig wechseln kann, anderseits weil der Hinweis in Ihrem Fall keine eindeutige Zuordnung des Zeugnisses zu einer bestimmten Person erlaubt.

Die allgemeinen Angaben zum Arbeitnehmer sollen ja gerade sicherstellen, dass dieser eindeutig identifizierbar ist. Damit soll verhindert werden, dass das Zeugnis missbräuchlich verwendet wird. Sinnvoller ist deswegen die Angabe von Heimat Heimatort Unverzichtbares Kulturgut, aber rechtlich irrelevant - und Bürgerort.

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Ich empfehle Ihnen, beim Arbeitgeber vorstellig zu werden, die erwähnten Argumente vorzubringen und eine Berichtigung zu verlangen. Wenn er nicht einlenkt und Sie das Gefühl haben, die Nennung des Wohnorts im Ausland bringe Ihnen Nachteile, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für arbeitsrechtliche Streitigkeiten wenden.