Muss die Chefin für ein kühles Büro sorgen?
Wer zahlt für den Ventilator im Büro – die Firma oder die Angestellten? Das interessiert Leserinnen und Leser besonders.
Leserfrage: In unseren Büroräumen wird es im Sommer extrem heiss. Trotz Sonnenstoren und morgendlichem Durchlüften hat es häufig über 30 Grad. Kann der Chef verlangen, dass wir den Ventilator selber bezahlen?
Nein, das darf er nicht verlangen. Die Raumtemperatur muss der Art der Arbeit angepasst werden und darf der Gesundheit nicht abträglich sein. So steht es in der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz. Konkret werden bei Büroarbeit oder sitzender Tätigkeit im Sommer Temperaturen bis maximal 26 Grad und im Winter zwischen 21 und 23 Grad empfohlen. Bei körperlicher Arbeit , je nach Schwere, 16 bis 21 Grad.
Wenn in Ihrem Fall regelmässig Temperaturen von über 30 Grad erreicht werden, liegt dies eindeutig über diesen von den Behörden empfohlenen Werten. Es wäre somit Sache des Arbeitgebers, für Kühlung zu sorgen und einen Ventilator zu finanzieren.
Leistung nimmt bei Hitze ab
Wenn der Arbeitgeber nicht für ein angemessenes Raumklima sorgt, können Sie sich ans kantonale Arbeitsinspektorat wenden. Diese Behörde wacht über die Einhaltung der arbeitsgesetzlichen Schutzbestimmungen und muss aktiv werden, wenn ihr gemeldet wird, dass ein Arbeitgeber den Gesundheitsschutz missachtet.
Dass der Arbeitgeber für angenehme Temperaturen sorgt, ist übrigens in seinem eigenen Interesse. «Ein ungünstiges Raumklima vermindert die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit», schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft in einer Wegleitung zum Thema. «Jemand, der zu kalt oder zu warm hat, leistet weniger.» Bei einer Innentemperatur um die 30 Grad ist mit einer Leistungseinbusse zu rechnen.
Vielleicht ist Ihr Arbeitgeber besser motiviert, für Kühlung zu sorgen, wenn Sie ihn mit diesen Fakten konfrontieren. Ausführliche Infos finden Sie in der Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz; beachten Sie die Ausführungen zu Art. 16 «Raumklima».
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1 Kommentar
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