Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und zur Verhütung von Berufsunfällen und -krankheiten notwendigen und angemessenen Massnahmen zu treffen. Können Unfall- und andere Gesundheitsgefahren (z.B durch gefährliche Chemikalien) durch technische oder organisatorische Massnahmen nicht ausgeschlossen werden, muss er den Arbeitnehmern Schutzkleidung oder -ausrüstungen zur Verfügung stellen, z.B. Helm und Brille, Atemschutzgeräte etc. Er muss die Ausrüstung beschaffen, finanzieren und Instand halten. Bei Verletzung der Schutzpflichten kann der Arbeitgeber im Schadenfall haftbar gemacht werden. Die Arbeitnehmer sind von Gesetzes wegen verpflichtet, den Arbeitgeber in der Durchführung der Vorschriften bezügl. Unfallverhütung zu unterstützen und die Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Bei jedem Berufsunfall ist die Haftungsfrage zu klären. In schweren Fällen ist die Polizei zu benachrichtigen und ein Anwalt beizuziehen.