Drei Minuten fürs WC. Aber nicht fürs Wasserlösen, sondern fürs Putzen. Exakt drei Minuten darf der Putzmann Pablo (Name geändert) gemäss Einsatzplan aufwenden, um eine WC-Schüssel samt Toilettenraum zu putzen. Dafür bekommt er einen Franken.

Putzfrau Lisa (Name geändert) putzt am gleichen Ort. Für eine Toilette darf sie sich sechs Minuten Zeit lassen und erhält dafür Fr. 2.20. Halb so viel Stress für mehr Lohn. Davon darf Pablo nichts wissen.

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Pablo und Lisa sind seit 20 Jahren verheiratet und putzen die gleichen kantonalen Gebäude, er das Haupt-, sie das Nebengebäude. Er als Angestellter einer international tätigen Reinigungsfirma unter grossem Stress zu einem Stundenlohn von 20 Franken. Sie als kantonale Angestellte zu humanen Arbeitsbedingungen und einem Monatslohn von 3800 Franken, was einem Stundenlohn von 22 Franken entspricht. «Ich habe mich bis heute nicht getraut, meinem Mann zu sagen, dass ich besser bezahlt werde», meint Lisa.

Pablo ist der Traum für jeden Arbeitgeber: Er leistet mehr für weniger Lohn. Möglich wird das mit einem Trick: Outsourcing. Man entlässt die eigenen Putzleute und beauftragt stattdessen ein Reinigungsunternehmen. So spart man Lohnkosten. Denn die Putzfirma muss sich nicht an den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) des Auftraggebers oder kantonale Lohnansätze halten, sondern nur an den Putzfrauen-GAV: Mindeststundenlohn Fr. 16.65.

Diesen Trick haben viele Arbeitgeber drauf. Unter anderem auch die Post. Sie will noch diesen Sommer die Reinigungsangestellten an eine separate Konzerngesellschaft auslagern, für die ein anderer GAV gilt.

Arbeitgeber haben aber nicht nur ein Interesse an tiefen Löhnen, sondern auch an flexiblen Angestellten. Arbeitnehmer will man schnell wieder loswerden, wenn weniger Arbeit da ist. Auch dafür gibt es eine Lösung: Arbeiter vom Personalverleih.

Auch das weiss die Post: So arbeiten im Verteilzentrum Mülligen ZH 450 Angestellte, die das Temporärbüro Adecco dem Bundesbetrieb ausgeliehen hat. Nicht nur für einzelne kurze Einsätze, sondern bis zu drei Jahre lang. Für diese «Temporären» gelten die GAV-Bestimmungen nicht. Sie erhalten einen tieferen Lohn (24 statt 30 Franken pro Stunde) und sind leicht kündbar. Post-Sprecher Richard Pfister räumt ein, dass es in Mülligen in der Anfangsphase Probleme gegeben habe. Man habe durch die Umstellung auf das neue Verteilzentrum viel mehr Personal und eine «höhere Flexibilität» gebraucht. Nun rechne man aber mit einer Normalisierung.

«Ich musste immer bereit sein»

Doch selbst der «Normalbetrieb» hats bei der Post in sich: So wusste Gaby Roetele (Name geändert), Mutter dreier schulpflichtiger Kinder und zwei Jahre lang Temporäre bei der Sihlpost in Zürich, nie, wie viel sie Ende Monat tatsächlich auf dem Lohnkonto haben würde. Noch mehr zu schaffen machten der gebürtigen Serbin aber die Überstunden und Schichteinteilungen: Oft musste sie von Montag bis Sonntag durcharbeiten, trotz Familie. Die Abendschicht bis 23 Uhr dauerte nicht selten bis drei Uhr in der Früh. Und mehrmals wurde sie in jene Schicht eingeteilt, die morgens um fünf beginnt. «Wie sollte ich das schaffen mit drei kleinen Kindern?», fragt Roetele, die seit Januar arbeitslos ist.

Noch flexibler als Temporärarbeiter sind Angestellte auf Abruf, die sofort ins Geschäft kommen, wenn Arbeit anfällt, und nur dann bezahlt werden müssen. Der Bereitschaftsdienst wird nur minimal entschädigt und die Arbeitszeit häufig vertraglich gar nicht garantiert. Gemäss Bundesamt für Statistik arbeiteten im Jahr 2007 rund 212'000 Leute auf Abruf. Zum Beispiel die Tankwartin Ruth Peyer. Sie wusste jeweils erst am Freitag, wie sie am Montag arbeiten würde. «Mein Arbeitsplan hat ständig geändert. Bereit sein musste ich aber immer», erzählt sie. Faktisch war sie also zu 100 Prozent an den Arbeitgeber gebunden, erhielt aber nur so viel Lohn, wie sie arbeiten durfte. Und das schwankte beträchtlich: Mal waren es drei, mal zehn Stunden am Tag. Im Durchschnitt verdiente sie 2400 Franken netto im Monat. Damit konnte sie nur leben, weil sie Alimente erhält.

Die Politik schaut einfach zu

Temporärarbeit, befristete Arbeitsverträge und Arbeit auf Abruf boomen. In den letzten sieben Jahren haben sie um 16 Prozent, 28 Prozent beziehungsweise 32 Prozent zugenommen. Das ist an sich nichts Schlechtes: So finden gemäss einer Studie der Uni St. Gallen drei Viertel der Arbeitnehmer auf Abruf innerhalb eines Jahres einen Job mit garantiertem Arbeitspensum. Doch bis dahin sind sie dem Arbeitgeber ausgeliefert.

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Arbeitspsychologen, Wirtschaftswissenschaftler und Politiker sprechen denn auch von «prekären Arbeitsverhältnissen» - unternehmen aber nichts dagegen. So hat es das Parlament vor drei Jahren abgelehnt, Arbeit auf Abruf zu regeln. Grund: «Wegen einzelner missbräuchlicher Ausnahmen wollen wir keine kostentreibenden Vorschriften erlassen», sagte FDP-Nationalrat Johann Schneider-Ammann in der Debatte. «Unser Land braucht die Flexibilität des Arbeitsmarktes und damit auch jene am Arbeitsplatz.» Dann dulde die Mehrheit schlicht und einfach Ausbeutung gewisser Arbeitskräfte durch bestimmte Arbeitgeber, entgegnete CVP-Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz. Doch die Ratsmehrheit war der Meinung, Arbeitgeber würden einfach in die Schwarzarbeit ausweichen, sollte der Gesetzgeber minimale Regeln aufstellen.

Seit diesem Entscheid ist klar, dass Tiefstlohnempfänger vom Gesetzgeber wenig Hilfe erwarten können. Selbst gegen die Verträge, die der Lebensmitteldiscounter Aldi von seinen Angestellten unterschreiben lässt, schritt das Parlament nicht ein: Aldi-Verkäuferinnen werden zu 50 Prozent angestellt, sind aber zu 100 Prozent an Aldi gebunden, denn sie verpflichten sich zu Überstunden und akzeptieren ein Zweitbeschäftigungsverbot. Der Nationalrat wollte dagegen im Oktober nicht einschreiten. Begründung: Die Arbeitnehmer müssten halt gerichtlich gegen solche Verträge vorgehen. Bei Aldi sieht man dem gelassen entgegen: «Unsere Verträge und Arbeitsbedingungen sind korrekt», sagt Sven Bradke, Mediensprecher von Aldi Schweiz.

Für die Flexibilisierung der Arbeit gibt es offenbar keine gesetzliche Grenze. Und für den Lohn? Verdienen Zimmermädchen und Coiffeusen in der Schweiz bald wie in Deutschland Fr. 4.70 pro Stunde?

«Die Gefahr besteht, dass es zu immer mehr Tiefstlohnjobs kommt», meint Arno Kerst, Vizepräsident der Gewerkschaft Syna. «Deshalb müssen die flankierenden Massnahmen zu den Bilateralen unbedingt verbessert werden.» So etwa mit Mindestlohnbestimmungen in Gesamtarbeitsverträgen. Der Mindestlohn ist in Branchen mit GAV in den letzten zehn Jahren teils eindrücklich gestiegen: Im Gastgewerbe von 2350 auf 3300 Franken, bei der Migros von 2500 auf 3300 Franken.

Was tun gegen Lohndumping?

Kürzlich hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund sein neues Ziel verkündet: Keine Löhne unter 3500 Franken. Die Zeiten dafür sind gut: Die Wirtschaft boomt, und bald stimmt das Schweizer Volk darüber ab, ob das Freizügigkeitsabkommen mit der EU erneuert werden soll. Dabei wird Lohndumping zum zentralen Thema. Doch Arbeitgeberpräsident Thomas Daum winkt laut «Tages-Anzeiger» bereits jetzt ab: Die Wirtschaft brauche einen Niedriglohnsektor, damit Arbeitnehmer mit sehr niedriger Wertschöpfung nicht aus dem Markt gedrängt würden.

Zudem bieten GAV-Mindestlöhne nur einen begrenzten Schutz gegen Lohndumping. Einerseits können sie von den Arbeitgebern ausgehebelt werden, wie Outsourcing- und Temporärtrick zeigen, anderseits werden sie längst nicht immer eingehalten. So bezahlen 20 Prozent der Reinigungsfirmen nicht einmal die Minimallöhne des Putzfrauen-GAV von Fr. 16.65 pro Stunde, wie Gewerkschaften bei Kontrollen festgestellt haben. Diese Tendenz bestätigt auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco): Bei 31'000 Kontrollen in allen Branchen und Regionen zeigte sich, dass jeder vierte Betrieb, der sich an einen allgemeingültigen GAV halten müsste, nicht die Mindestlöhne zahlte. «Das gilt vor allem für Risikobranchen mit Tieflöhnen wie das Gast- oder das Baugewerbe», erläutert Sibylle Burger-Bono vom Seco. Zudem sind bloss 60 Prozent der Arbeitnehmenden einem GAV unterstellt.

Arbeits- und Sozialamt sei Dank

Was bremst also den Sinkflug der Löhne von Coiffeuren, Tankwarten und Kioskverkäuferinnen, für die meist keine Mindestlöhne gelten? Paradoxerweise die Arbeitslosenversicherung und die Sozialhilfe. So sind Jobs mit nicht landesüblichen Löhnen oder mit Arbeit auf Abruf bei ständiger Verfügbarkeit gemäss Arbeitslosengesetz unzumutbar. Nimmt ein Arbeitsloser sie nicht an, wird das Taggeld nicht gekürzt.

Und auch die Sozialämter drängen Ausgesteuerte selten in Jobs mit miesen Arbeitsbedingungen, obwohl sie es grundsätzlich könnten: Es komme vor, dass sie Jobs als nicht zumutbar einstufen, so Katharina Schubiger vom Berner Sozialdienst, «insbesondere Schwarzarbeit und Provisionsgeschichten», also Jobs mit tiefem Grundlohn und Provisionen. «Es kann doch nicht sein, dass die öffentliche Hand via Sozialhilfe mit Steuergeldern Firmen finanziert, die Niedriglöhne zahlen.» Darum haben wir noch keine Stundenlöhne von Fr. 4.70 wie in Deutschland.

Die Lohnkosten tief halten: Die Tricks der Arbeitgeber

Angestellte kosten. Deshalb wenden Arbeitgeber verschiedene Tricks an, um die Lohnkosten tief zu halten. Das ist meist legal - und geht immer auf Kosten der Arbeitnehmer.

Trick 1: Outsourcing
Die Post machts vor: Gleichzeitig mit dem Konzerngewinn von rund 900 Millionen Franken kündigte die Post Anfang Februar an, den internen Gebäudereinigungs- und -unterhaltsdienst «Service House» in eine eigenständige Firma auszulagern. Damit wolle man «Nachteile im Wettbewerb beseitigen», erklärte der Staatsbetrieb. Im Vergleich zur Konkurrenz fehle die «Flexibilität», und die Kosten seien zu hoch.

Im Monatslohn angestellte Putzleute der Post verdienten bisher umgerechnet bis 26 Franken pro Stunde. Nun will der gelbe Riese die Lohndifferenz zur Konkurrenz laut einem Sprecher «längerfristig verkleinern». Für die Angestellten kann das gravierende Lohneinbussen bedeuten, wie ein Blick in den GAV der Reinigungsbranche zeigt: Dort ist ein Minimallohn von Fr. 16.65 festgeschrieben.

Trick 2: Der falsche GAV
Wer als Maler arbeitet, muss deswegen noch lange nicht nach den Ansätzen im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Maler- und Gipsergewerbe bezahlt sein. So geschehen vor zwei Jahren bei der Renovation eines Hotels im Berner Oberland: Die eingesetzten Arbeitskräfte - gelernte Maler aus Deutschland - wurden bei den zuständigen Behörden zwar korrekt als solche gemeldet und verdienten auch GAV-Löhne - allerdings wendete der Arbeitgeber den GAV für das Gastgewerbe an, der wesentlich tiefere Löhne vorsieht.

Trick 3: Praktikanten statt Ausgebildete
In verschiedenen, vor allem sozialen Berufen gehört ein Praktikum vor der eigentlichen Lehre heute dazu. Die Ausbildungsplätze sind begehrt, und die Anwärterinnen nehmen auch schlecht bezahlte Praktika von bis zu drei Jahren Dauer in Kauf. Den Arbeitgebern, etwa finanziell klammen Kinderkrippen, kann das nur recht sein: Sie sparen so Löhne.

Trick 4: 50 Prozent angestellt, 100 Prozent verfügbar
Die Gewerkschaften bezeichnen es als «Knebelverträge», die Arbeitgeber sprechen von «flexiblen Arbeitsverhältnissen»: Verträge, bei denen Leute nur zu 50 Prozent fest angestellt werden, aber zu 100 Prozent auf Abruf verfügbar sein müssen. Läuft im Betrieb wenig, bleiben die Angestellten unbezahlt zu Hause.

Beispiele von Niedriglöhnen

Callcenter-Agent: Fr. 15.73
Die Person: Eberhard Thölken, 53, geschieden, zwei erwachsene Kinder
Der Lohn: Monatslohn 2800 Franken brutto, Fr. 15.73 pro Stunde
Die Arbeitsbedingungen: 42 Stunden pro Woche fix

«Ich musste Monat für Monat schauen, wie ich über die Runden komme. Zum Glück wohne ich in der Nähe der Grenze, so kann ich in Deutschland billiger Lebensmittel einkaufen. Ein angemessener Lohn wären 30 Franken pro Stunde.»

Der gelernte Bürokaufmann verkaufte während zehn Monaten in einem Callcenter Schlüsselfundplaketten. Mit einem Lohnversprechen von 3300 Euro (5300 Franken) aus Deutschland in die Schweiz gelockt, bekam Thölken nur einen Fixlohn von 2000 Franken und Fr. 14.50 pro Deal, also pro verkaufte Plakette: «Mehr als 85 Deals pro Monat schaffte ich trotz 16 Jahren Erfahrung in der Branche nie.» Thölken, der schliesslich wieder ein Fixum von 2800 Franken erhielt, gehörte zu den Besserverdienenden im Betrieb: Neuangestellte bekommen einen Fixlohn von 1000 Franken zuzüglich Provisionen.

Aussendienstverkäuferin: Fr. 14.10
Die Person: Sabina Torry (Name geändert), 48, geschieden, eine Tochter
Der Lohn: Monatslohn 2000 Franken brutto (80-Prozent-Pensum), Fr. 14.10 pro Stunde

Die Arbeitsbedingungen: Vier Tage pro Woche bis zu zehn Stunden. Überstunden nur auf Provisionsbasis entschädigt.

«Ich arbeite seit einem halben Jahr in einem kleinen Verlag, für den ich Werbung verkaufe. Mein Chef sagte, ich würde einen schönen Lohn erzielen, falls ich monatlich mehr als acht Verträge abschliessen kann. Doch das ist unmöglich - ich fühle mich als billige Arbeitskraft missbraucht, die ein neues Produkt bekannt machen soll.»

Die frühere Reiseleiterin arbeitet bis zu zehn Stunden pro Tag, ohne dass sie ihr Salär durch Einnahmen aus Provisionen steigern könnte. Fürs Büro zu Hause und fürs eigene Auto, mit dem sie täglich bis zu 100 Kilometer fährt, erhält sie eine Spesenzulage von 35 Franken.

Reitlehrerin: Fr. 16.20
Die Person: Sabine Plüss (Name geändert), 33, ledig
Der Lohn: Monatslohn 3400 Franken brutto
Die Arbeitsbedingungen: 50-Stunden-Woche à 9 Stunden an 5½ Tagen, Arbeit auch an Feiertagen

«Für eine ausgebildete Bereiterin mit dreijähriger Lehre, die zudem den Betrieb führt und Lehrlinge ausbildet, verdiene ich zu wenig. 4500 Franken wären angemessen, doch habe ich keine Chance, mehr zu erhalten.»

Die ausgebildete Bereiterin arbeitet vor allem als Reitlehrerin, obwohl sie als Pferdepflegerin und Bereiterin eingestellt wurde. «Mein Lohn ist so tief wie der Anfangslohn eines Lehrabgängers», meint sie. An Feiertagen zu arbeiten macht ihr aber nichts aus, weil sie dafür fünf zusätzliche Ferientage hat.

Tankwartin: Fr. 19.40
Die Person: Ruth Peyer, 52, in Trennung
Der Lohn: Stundenlohn Fr. 19.40 brutto
Die Arbeitsbedingungen: sehr unregelmässige Arbeitszeiten, fast immer Wochenendarbeit ohne Zuschlag

«Im Vertrag wurden mir 35 Arbeitsstunden pro Woche garantiert. Ich durfte aber fast nie so viel arbeiten. Deshalb verdiente ich nur rund 2800 Franken brutto im Monat. Als ich reklamierte, sagte der Chef: Sie bekommen ja noch Alimente von Ihrem Mann.»

An der derzeitigen Stelle arbeitet die gelernte Coiffeuse seit eineinhalb Jahren, jetzt wechselt sie in eine Betriebscafeteria. Am Tankstellenjob störten sie der Lohn (anfangs Fr. 16.60) und die Arbeitsbedingungen. Wegen der unregelmässigen Arbeitszeiten konnte Peyer nicht mehr verbindlich mit Freundinnen abmachen und verlor so viele Kontakte. «Letztes Jahr habe ich von Juni bis Ende Jahr bis auf eine Ausnahme an allen Sonntagen gearbeitet. Weihnachten und Neujahr auch. Dafür erhielt ich nicht mal ein Dankeschön.»

Verkäuferin Aldi: Fr. 23.75
Die Person: Katja Brose (Name geändert), 38, geschieden, zwei Kinder (13, 11)
Der Lohn: Monatslohn 3293 Franken brutto (Durchschnitt), Fr. 23.75 pro Stunde
Die Arbeitsbedingungen: 50 Prozent/21 Stunden pro Woche fix, dazu bis zu 50 Prozent Überstunden ohne Zuschläge und ein faktisches Nebenerwerbsverbot

«Ich wusste nie, wie viele Stunden ich arbeiten konnte und wie hoch mein Lohn sein würde. Öfters hat man mich am Morgen wieder heimgeschickt, weil nichts los war. Umgekehrt musste ich dafür einmal im Weihnachtsmonat 40 Überstunden leisten.»

Die gelernte Arztgehilfin ist bei Aldi Schweiz Verkäuferin. Die Firma stellt meist nur 50-Prozent-Verträge aus, verlangt von den Beschäftigten aber nach Belieben Überstunden, ohne darauf Zuschläge zu zahlen. Will die Teilzeiterin eine Zweitarbeit suchen, braucht sie die Einwilligung von Aldi - die Gewerkschaften sprechen in solchen Fällen von Knebelung.

Putzfrau: Fr. 16.70
Die Person: Simone Troxler (Name geändert), 31, verheiratet, drei Kinder (2, 3, 5)
Der Lohn: Stundenlohn Fr. 16.70 brutto
Die Arbeitsbedingungen: zwischen 5 und 8 Uhr früh drei Stunden Arbeit pro Tag (knapp 40-Prozent-Stelle)

«Als Mutter von drei kleinen Kindern musste ich jeden Wochentag um 4.30 Uhr aus dem Haus. Das war auf die Dauer ein grosser Stress, der mir zugesetzt hat: Ich verspürte Lähmungen im Gesicht und musste den Job aufgeben.»

Der Stundenlohn von Fr. 16.70 liegt knapp über dem im Gesamtarbeitsvertrag vorgeschriebenen minimalen Stundenansatz. Beim dreistündigen Arbeitseinsatz ist exakt vorgegeben, was zu erledigen ist: zwölf Schulzimmer, vier Toiletten, zwei Büros.

Vertreter: Fr. 2.- bis Fr. 9.50
Die Person: Erhard Pfälzer (Name geändert), 45, geschieden, zwei erwachsene Kinder
Der Lohn: Nur auf Provision; Einkommen: 300 bis 2000 Franken; Stundenlohn: Fr. 2.- bis 9.50
Die Arbeitsbedingungen: 10-Stunden-Tage an bis zu sechs Tagen pro Woche

«Einen schriftlichen Arbeitsvertrag für meinen Job als Vertreter für Reinigungsgeräte hatte ich nie. Ich erhielt bloss ein Erfolgshonorar, aber Spesen für mein Auto wurden mir keine bezahlt. Unter dem Strich habe ich bei dieser Arbeit draufgelegt.»

Bis 300 Kilometer pro Tag legte Erhard Pfälzer zurück, um bei Kunden, die ihm vom Arbeitgeber vorgegeben waren, teure Reinigungsgeräte vorzuführen. Lohn gab es nur, wenn er jemanden zum Kauf eines Apparats über mehrere tausend Franken überreden konnte. In schlechten Monaten kam Pfälzer so auf einen Bruttoverdienst von knapp 300 Franken und musste vom Ersparten leben. Nach acht Monaten fand er wieder eine Stelle in seinem angestammten Beruf.

Post-Mitarbeiterin: Fr. 21.35
Zur Person: Marta Sanchez (Name geändert), 38, verheiratet
Der Lohn: Stundenlohn Fr. 21.35 brutto
Die Arbeitsbedingungen: Ständig wechselndes Arbeitspensum im Dreischichtbetrieb an einer Briefsortiermaschine im neuen Postzentrum Zürich-Mülligen

«Die meisten meiner Kolleginnen und Kollegen sind wie ich total kaputt. Wir werden wie Sklaven behandelt. Wenn die A-Post verspätet ist und verschickt werden muss, gibt es manchmal erst kurz vor Feierabend Pause.»

Wegen der schweren Arbeit an der immer gleichen Maschine wird Marta Sanchez von Muskelverspannungen und starken Kopfschmerzen geplagt. Das Geld, das sie so verdient, reicht aber kaum: Gelegentlich müssten ihre Eltern aus dem Ausland Geld schicken, sagt die junge Frau.

Sekretärin: 20 bis 25 Franken
Die Person: Anne Gerber (Name geändert), 48, geschieden, zwei erwachsene Töchter
Der Lohn: Stundenlohn 20 bis 25 Franken brutto
Die Arbeitsbedingungen: schwankende Einsatzzeiten, anfänglich bis zu 80 Prozent, seit Anfang Jahr fast keine Einsätze mehr

«Wenn keine Aufträge vorhanden sind, schickt mich der Chef einfach nach Hause. Weil ich darum nie weiss, wie viel ich Ende Monat auf dem Konto habe, musste ich zum Sozialamt.»

Dank der Sozialhilfe bleiben der Alleinstehenden ungefähr 300 Franken zum Leben. Die Crux an der Sache: Weil sie schliesslich vom Sozialamt profitiere, sei sie weniger auf die Arbeit angewiesen als Angestellte ohne Unterstützung, meint der Chef - und setzt Anne Gerber deshalb immer seltener ein.