Dank Tipp 200 Franken gespart
Ein Beobachter-Abonnent schliesst einen Handyvertrag ab und storniert ihn wieder. Salt dementiert das und verrechnet munter Mahngebühren – zu Unrecht, wie sich herausstellt.
Veröffentlicht am 19. Oktober 2023 - 06:00 Uhr
Egon Knupp aus dem Luzernischen machte einen guten Deal: Telefonisch schloss er bei Salt einen Vertrag für sein Handy ab – mit einem lebenslangen Rabatt. Als er dann aber die Mail mit den Vertragsdokumenten öffnete, stand dort, der Rabatt gelte nur zwei Jahre lang. Knupp, der in Wirklichkeit anders heisst, meldete sich bei Salt, um vom Vertrag zurückzutreten
. Am Telefon bestätigte man, dass alles storniert sei.
Ein paar Monate später erhielt Knupp eine Rechnung. Er zahlte nicht – und bekam prompt eine Mahnung mit saftigen 30 Franken Gebühren. Einmal mehr wählte der 67-Jährige die Salt-Hotline. Dort stellte man plötzlich auf stur: Wenn er vom Vertrag zurücktrete, müsse er 199 Franken Strafe zahlen.
«Ich hatte keinen schriftlichen Beweis, dass Salt den Vertrag damals storniert hatte, und wusste nicht, wie ich nun vorgehen sollte», erzählte Knupp, als er sich ans Beobachter-Beratungszentrum wandte. Dieses riet ihm, die ungeschnittenen Aufzeichnungen des Vertragsgesprächs zu fordern. Damit würde klar, dass Salt etwas anderes versprochen hatte als geliefert.
Ein paar Wochen später dann die gute Nachricht von Knupp: «Ihr Rat war goldrichtig!» Salt hatte sich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt und schriftlich bestätigt, dass er den Vertrag per sofort und kostenlos habe stornieren können.
Haben Sie vorschnell einen Vertrag unterzeichnet und bereuen dies nun? Wenn dieser Vertrag unter das so genannte Haustürgesetz fällt, haben Sie noch einmal Glück gehabt. Beobachter-Mitglieder erhalten im Merkblatt «Haustürgeschäft: Recht auf Widerruf» Tipps, wie sie vom Vertrag zurücktreten können, und mit dem Musterbrief «So widerrufen Sie den Vertrag» gleich ein Beispiel, wie sie diesen Widerruf innerhalb der gesetzlichen Frist formulieren.
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