Der Garagist muss in die Tasche greifen
Das Auto eines Beobachter-Lesers sollte einfach durch die Fahrzeugprüfung kommen und dafür fit gemacht werden. Repariert wurde, das Geld einkassiert, nur der Wagen fiel komplett durch.
Veröffentlicht am 4. Januar 2019 - 09:19 Uhr
Eric Bütler aus dem Kanton Baselland musste seinen Ford Maverick, Jahrgang 2005, zur Motorfahrzeugkontrolle bringen . Damit sein geliebter Wagen durchkommt, liess er ihn bei der Garage seines Vertrauens für 200 Franken instand stellen. Leider ohne den gewünschten Erfolg: Wegen gravierender Mängel sei das Gefährt nicht mehr zu retten, stellten die Prüfexperten fest.
Bütler reklamierte bei der Garage. Der zuständige Mitarbeiter sagte, da sei nichts zu machen. Bütler erkundigte sich beim Beratungszentrum des Beobachters. Dort hiess es: Doch, die Garage muss das Geld zurückzahlen. Und zwar unabhängig davon, was mit dem Auto tatsächlich los war. Wenn die Garage gepfuscht hat, ist das ein Werkmangel – in diesem Fall kann man den gesamten Betrag zurückverlangen, das nennt sich Wandelung.
Dasselbe gilt, wenn das Auto von vornherein komplett unreparierbar war: Dann liegt objektive Unmöglichkeit vor, und der Vertragspartner muss die erhaltene Leistung zurückgeben. Bestärkt durch diese Auskunft, ging Bütler erneut zur Garage und verlangte den Chef. Der gab zu, dass die Reparatur nicht korrekt ausgeführt worden sei – und zahlte den Grossteil der Rechnung zurück.
Kaum von der Autowerkstatt abgeholt, tritt schon wieder das gleiche Problem auf. Lesen Sie als Beobachter-Mitglied, was Sie tun können, wenn der Garagist behauptet, es handle sich um ein neues Problem. Zum Artikel
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