Sabrina Pergolis wollte ihren Lehrabschluss feiern – aber richtig. Mit der ganzen Klasse, in Barcelona. Sie und eine Freundin buchten bei Kuoni Flug und Hotel. Das Geld kam vom kargen Lohn.

Doch die beiden hatten dreifaches Pech: Ihr Flug wurde am Abreisetag annulliert. Die zwei mussten eine Nacht im Flughafenhotel verbringen – während sich die Klasse bereits in Spanien vergnügte. Der von Kuoni angebotene Ersatzflug war dann derart ungünstig, dass die beiden die Reise absagen mussten.

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Pergolis forderte das Geld zurück. Kuoni weigerte sich: Man habe die Reklamation der Iberia weitergeleitet. Mit einer Antwort sei in sechs Monaten zu rechnen.

Hier gilt das Pauschalreisegesetz

Pergolis wandte sich an den Beobachter, der rechtlich aufzeigte: Wenn Flug und Hotel gebucht werden, ist das Pauschalreisegesetz anwendbar. Kuoni muss auch für das Verhalten Dritter, etwa der Fluggesellschaft, geradestehen.

So instruiert, gelangte Pergolis an den Reiseombudsmann. Resultat: Kuoni entschuldigte sich und erstattete das Geld zurück.