Wenn zwei eingeschriebene Briefe «verloren gehen»
Ein Beobachter-Mitglied kündigt die Haftpflicht. Auch nach dem zweiten Einschreiben tut sich nichts. Dank Hilfe des Beobachters klappt es dann endlich.
Veröffentlicht am 12. Juli 2024 - 06:00 Uhr
Christine Habegger wusste nicht mehr, was sie noch tun sollte. Bereits zweimal hatte sie ihrer Versicherung schriftlich mitgeteilt, dass sie die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung kündige, beide Male eingeschrieben. Nichts passierte. Als Habegger telefonisch nachhakte, behauptete die Versicherung keck, sie habe die Schreiben nie erhalten. Dabei hat Christine Habegger, die in Wirklichkeit anders heisst, sie an die offizielle, auf der Police vermerkte Adresse geschickt. «Muss ich wirklich ein weiteres Mal einen Einschreibebrief schicken?», fragte sie den Beobachter entnervt.
Nein, muss sie nicht, beruhigte die Expertin. Die Kündigung ist gültig, sobald sie zugestellt ist. Und anhand der Sendungsnachverfolgung der Post kann sie belegen, dass die Versicherung ihr Einschreiben entgegengenommen hat. Dass er danach offenbar intern verloren ging, und das gleich zweimal, ist nicht ihr Problem.
Sie wollen Ihre Police der Versicherung regulär oder vorzeitig auflösen? Im Musterbrief «Kündigung der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung» lesen Beobachter-Mitglieder, was sie dabei beachten sollten.
Die Beobachter-Expertin mailte Christine Habegger den Link zur Sendungsnachverfolgung der Post. Habegger druckte den entsprechenden Beleg aus und wandte sich an ihren Versicherungsbroker. Endlich tat sich etwas: Er sorgte dafür, dass sie nach einigen Tagen eine Kündigungsbestätigung erhielt. Christine Habegger ist schon bald bei einem anderen Anbieter versichert – hoffentlich mit einem besseren Kundendienst.
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