Hat ein AHV-Rentner Kinder, wird ihm zusätzlich zur Altersrente eine Kinderrente ausbezahlt - und zwar bis die Kinder das 18. Altersjahr beendet haben. Für Kinder in Ausbildung wird die Rente bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens aber bis zum 25. Geburtstag ausgerichtet. Die Kinderrente beträgt 40 % der entsprechenden Altersrente. Wenn beide Elternteile rentenberechtigt sind, dürfen die Kinderrenten höchstens 60 % der maximalen Altersrente betragen.