Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, können Sie die AHV-Altersrente auch dort erhalten, sofern Sie Bürger oder Bürgerin der Schweiz, eines EU- oder EFTA-Landes oder eines anderen Staates sind, mit dem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. (Ausnahme für israelische Staatsangehörige: Diese erhalten die AHV-Altersrente nur bei Wohnsitz in der Schweiz oder in Israel.)