Die AHV-Rente wird nicht automatisch mit Erreichen des AHV-Alters ausbezahlt. Man muss die Rente vielmehr mit dem offiziellen Formular beantragen. Zuständig ist jene Kasse, bei welcher zuletzt AHV-Beiträge abgerechnet wurden. Falls ein Ehepartner bereits eine Rente bezieht, ist die Ausgleichskasse zuständig, welche diese auszahlt.