Versicherten werden für die Jahre, in welchen sie die elterliche Sorge über eines oder mehrere Kinder unter 16 Jahren ausüben, Erziehungsgutschriften gutgeschrieben. Bei verheirateten Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht erfolgt eine hälftige Anrechnung auf dem AHV-Konto der Mutter und des Vaters. Geschiedene und unverheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht dagegen müssen sich entscheiden, ob einem Elternteil die ganze Gutschrift oder beiden je die Hälfte gutgeschrieben wird. Mehr dazu lesen Sie im Merkblatt der Informationsstelle AHV/IV.