Die einem Ehepaar zustehenden AHV-Renten sind begrenzt, d.h. es gilt für sie eine «Plafonierung». Die Renten eines Ehepaares dürfen insgesamt 150 Prozent der Maximalrente nicht übersteigen. Einem Ehepaar, welches lückenlos AHV-Beiträge einbezahlt hat, stehen deshalb Renten von insgesamt maximal CHF 3’675 pro Monat zu (150 Prozent der maximalen Einzelrente von CHF 2’450; Stand 2024). Ist der Gesamtbetrag höher, müssen die Renten gekürzt werden.