Altersrente der AHV
Rechtsratgeber
GrundlageVorbezug oder Aufschub der AHV-Rente
Die AHV-Rente kann um bis zu 2 Jahre vorbezogen oder um 1 bis 5 Jahre aufgeschoben werden, mit entsprechender lebenslänglicher Kürzung oder Erhöhung der Rente.
Die AHV-Rente kann um 1 bis 5 Jahre aufgeschoben oder um bis zu 2 Jahre vorbezogen werden. Wird sie später bezogen, erhöht sich die Rente, wird sie früher bezogen, fällt sie tiefer aus. Pro ganzem Vorbezugsjahr wird die Rente um 6.8% gekürzt. Für Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 – 1969) werden die Rentenkürzungen nach Alter und Einkommen gestaffelt. Eine Übersicht über die Kürzungssätze finden Sie auf der Website der Eidgenössischen Ausgleichskasse.