Probleme mit der AHV
Rechtsratgeber
GrundlageNegativer AHV-Entscheid: So kann man sich wehren
Wer mit einem Entscheid der AHV-Behörden nicht einverstanden ist, kann sich wehren.
Die AHV erlässt alle wichtigen Entscheide in Form einer Verfügung. In der Regel steht das Wort «Verfügung» im Briefkopf. Am Ende des Schreibens fügt die AHV eine Rechtsbelehrung an. Darin steht, wie Sie sich gegen den Entscheid wehren können.