Es kann passieren, dass sich die AHV zu Ihren Gunsten irrt und Ihnen höhere oder mehr Leistungen ausbezahlt, als Sie eigentlich zugute hätten. Entdeckt die Ausgleichskasse einen solchen Irrtum, kann sie innert drei Jahren, nachdem sie alle notwendigen Informationen hat, eine Rückforderung verfügen. Liegt der Irrtum schon mehr als fünf Jahre zurück, darf sie nichts mehr zurückfordern, es sei denn, es liegt eine strafbare Handlung mit längeren Verjährungsfristen vor.