Es kann passieren, dass sich die AHV zu Ihren Gunsten irrt und Ihnen höhere oder mehr Leistungen ausbezahlt, als Sie eigentlich zugute hätten. Entdeckt die Ausgleichskasse einen solchen Irrtum, kann sie innert eines Jahres nachdem sie alle notwendigen Informationen hat, eine Rückforderung verfügen. Liegt der Irrtum schon mehr als fünf Jahre zurück, darf sie nichts mehr zurückfordern, es sei denn es liegt eine strafbare Handlung mit längeren Verjährungsfristen vor.