Wer ist bei der AHV versichert?
Rechtsratgeber
GrundlageAHV-Versicherung bei Auslandaufenthalt
Zügeln Sie ins Ausland, kann es sein, dass keine AHV-Versicherung mehr besteht. Bei einem kurzen Auslandaufenthalt zu Studien-oder Reisezwecken bleibt man grundsätzlich der AHV unterstellt.
Wer sich für kürzere Zeit ins Ausland begibt (Studium oder Reisen), bleibt grundsätzlich obligatorisch der AHV unterstellt. Kontaktieren Sie in einem solchen Fall zur Sicherheit die kantonale AHV-Ausgleichskasse an Ihrem Wohnsitz. Diese prüft, ob Sie weiterhin versichert sind und ob Sie fürs laufende Jahr noch Beiträge schulden.