Wer sich für kürzere Zeit ins Ausland begibt (Studium oder Reisen), bleibt grundsätzlich obligatorisch der AHV unterstellt. Kontaktieren Sie in einem solchen Fall zur Sicherheit die kantonale AHV-Ausgleichskasse an Ihrem Wohnsitz. Diese prüft, ob Sie weiterhin versichert sind und ob Sie fürs laufende Jahr noch Beiträge schulden.