Neben den Alterssparbeiträgen zahlen Arbeitnehmer und -geber auch Risikobeiträge für Tod und Invalidität. Sie sind vergleichbar mit der Risikoprämie, die man für eine private Todesfall- und Invaliditätsversicherung bezahlt. Mit diesen Versicherungsbeiträgen finanzieren Sie eine mögliche Hinterlassenenrente und eine Invalidenrente der Pensionskasse. Tritt keines der versicherten Risiken ein, erhält man sowohl von seiner Pensionskasse wie auch von einem Lebensversicherer keine Leistungen ausbezahlt. Die Beiträge resp. die Prämien bezahlt man also unter Umständen ohne Gegenleistung: die Risikobeiträge tragen nichts zum Alterssparguthaben bei.