Der gesetzliche Alterssparprozess beginnt ab 1. Januar desjenigen Jahres, in welchem man 25-jährig wird. Jedes Jahr wird dem Alterskonto eines Arbeitnehmers ein gewisser Prozentsatz seines koordinierten oder versicherten Lohnes bei der Pensionskasse gutgeschrieben. Die Höhe der Altersgutschriften ist abhängig vom Lebensalter. Je älter man ist, desto höher werden die Altersgutschriften im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge (siehe Checkliste). Allerdings kann die Pensionskasse von diesen Beträgen abweichen. Die Minimalleistungen nach dem Gesetz müssen aber garantiert sein.