1. Säule (AHV/IV) und 2. Säule (Pensionskasse) sollen zusammen im Alter rund 60 % des zuletzt bezogenen Lohnes sichern. Um dieses Vorsorgeziel zu erreichen, sind die Leistungen der 1. und der 2. Säule aufeinander abgestimmt (koordiniert). Deshalb nennt man das Einkommen, das in der beruflichen Vorsorge versichert werden muss, auch koordinierter Lohn.