Das Guthaben, das Sie für die Finanzierung Ihres Eigenheimes aus der Pensionskasse bezogen haben, kann man in Tranchen von mindestens CHF 10'000 wieder einzahlen. Innert 3 Jahren seit der Rückzahlung kann man eine Rückerstattung der Steuern, die man beim Vorbezug zahlen musste, verlangen. Dafür sollte man unbedingt die Steuerrechnung aufbewahren.