Sondersteuern
Rechtsratgeber
GrundlageKapitalleistungen aus 2. und 3. Säule versteuern
Sämtliche Kapitalleistungen aus Vorsorge wie Bezüge der Pensionskasse oder aus der gebundenen Säule 3a müssen versteuert werden.
Unabhängig davon, ob Sie sich bei Ihrer Pensionierung für die Auszahlung des Pensionskassenguthabens entscheiden, Ihr Vorsorgeguthaben für den Kauf von Wohneigentum beziehen möchten oder Ihre Säule 3a mit Erreichen des Pensionsalters beziehen, spätestens jedoch 5 Jahre nach Erreichen des Pensionsalters, falls die Erwerbstätigkeit weitergeführt wird: immer fallen Steuern an.